Kosten für Glasfaserleitungen können nun auf Mieter umgelegt werden

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Neue gesetzliche Vorgaben sollen Zugang zum schnelleren Internet sichern, dies soll mit Hilfe einer festgelegten Mindestbandbreite geschehen. Mit einem Bereitstellungsentgelt können die Vermieter die Kosten dann auf die Mieter umlegen. Änderung Telekommunikationsmodernisierungsgesetz Mit gesetzlichen Vorgaben die im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verankert werden sollen, können Wohnungseigentümer künftig die Kosten für schnelles Internet auf den Mieter umlegen. So will … (Weiterlesen...)
 
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