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Gehört zum Inventar
Wer unter einer langsamen Internetverbindung leidet, erhält ab dem 01. Dezember die Möglichkeit für eine Minderung der Gebühr oder Kündigung. Dafür sorgt das Recht auf schnelles Internet, das in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verankert ist. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Überarbeitetes Telekommunikationsgesetzes ab 01.12. Ab 01. Dezember 2021 tritt eine neue Version … (Weiterlesen...)