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Das Bundeskartellamt hat Google aufgrund der Verarbeitung von Nutzendendaten abgemahnt. Laut Kartellamt bestehen keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten zur Ablehnung einer übergreifenden Datenverarbeitung. Unklar ist, ob das Kartellamt im vorliegenden Fall überhaupt zuständig ist. Keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten In einer Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt bekanntgegeben, Google abgemahnt zu haben, da das Unternehmen keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten zur Ablehnung einer … (Weiterlesen...)