Lohnsteuerhilfe rät zu Verkaufstagebuch bei eBay-Verkäufen

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät Personen, die privat bei eBay und ähnlichen Plattformen Waren verkaufen, ein Verkaufstagebuch zu führen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das die Plattformen verpflichtet, weitreichende Daten an Finanzämter weiterzugeben. Wer viele gebrauchte Waren verkauft, könnte ohne Nachweise bald in den Verdacht geraten, zu hohe Gewinne zu erzielen. Hintergrund: Plattformen-Steuertransparenzgesetz Hintergrund der … (Weiterlesen...)
 
"die dort mehr als 30 Verkäufe im Jahr getätigt haben oder mehr als 2.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt haben"
Im Prinzip finde solche konkret formulierten Grenzen gar nicht schlecht, einfach weil man dann eine gewisse Rechtssicherheit hat und genau weiß wie viel ok ist.
Ich selbst hab zu dem Thema ende letzten Jahres auch etwas recherchiert weil ich einige Beerenstecklinge und Erdbeerpflanzen über habe und mich gefragt hatte, wenn ich die nun in größere Töpfe setzte und noch etwas wachsen lasse und dann über Ebaykleinanzeigen anbiete,... wie viel ist dann noch geduldeter Privatverkauf und ab wann wird es gewerblich. (Mal davon abgesehen, dass bei Pflanzen noch Sortenschutz und Nahrungsmittel Problematik dazukommen). So kann man dann tatsächlich aufpassen und weiß genau wann Schluss sein muss.
Allerdings finde ich die konkreten Grenzen etwas grenzwertig. Wenn ich hier Kleinkram verkaufe wie alte CDs und DVDs die ich auflöse, oder anderes Kleinkram wie Spielzeuge, Sticker,... was so rum fliegt und rumliegt und weg muss, alles so im niedrigen einstelligen Eurobereich, dann kommt man in einem Jahr doch sehr schnell auf 30 Verkäufe obwohl man nur zwischen 100 und 200€ umgesetzt hat. Auch die 2000€ sind etwas starr, wenn ich ein teureres Teil verkaufe, wie ein paar hochwertige Lautsprecher, dann bin ich da schon mit einem Verkauf ganz schnell drüber, oder spätestens wenn ich daneben noch ein paar andere Teile verkaufe. Und was ist mit Autos? Nehmen die eine Sonderstellung ein?
Schöner wäre es gewesen wenn die Grenzen hier tatsächlich mal etwas komplizierter gestaltet worden wären wie: Bis drei Verkäufe bis 5000€, bis 10 Verkäufe bis 3000€, bis 30 Verkäufe bis 2000€, bis 50 Verkäufe bis 1000€, bis 100 Verkäufe bis 800€. Oder so.
Und dann wäre noch die Frage wie jetzt Foren mit einem Marktplatzangebot dastehen. Haben die nun nun auch eine Meldepflicht die sie natürlich nicht erfüllen können und somit den Bereich einstellen müssten, oder wird sowas weiterhin geduldet. Ich meine Ebay Kleinanzeigen ist ja mit dem Käuferschutz auch schon viel weiter an eine professionelle Plattform wie Ebay ran gerückt. Ich meine eine Steuer ID musste dort bis jetzt aber nicht hinterlegt werden. Nicht mal bei Ebay selbst kann ich mich erinnern jemals eine Steuer ID angegeben zu haben. Wobei ich da aber auch schon seit 2003 angemeldet bin. 4 Tage vor meinem 18 Geburtstag,... vorsichtshalber hab ich gleich mal mein Geburtsdatum korrigiert, weil ich das damals für die Anmeldung 4 Tage vordatiert hatte, fällt mir gerade so ein :whistle: .
 
Hey,
auch wenn man mehr als 30 Verkäufe bzw. 2000 Euro umsetzt, kann das ja noch privat sein. Nur dann wird es halt gemeldet und ggf. überprüft, wodurch du dann ggf. nachweisen musst, dass das eben kein gewerblicher Handel war. Also auch wenn du da mehr verkaufst, musst du dir nicht unbedingt Sorgen machen, dass du Steuern nachzahlen musst.
Solange du nicht mit Gewinn verkaufst, bist du sowieso fein raus. Und ansonsten gibt es ja die 600-Euro-Grenze. Auch Autos verkauft man in der Regel ja nicht mit Gewinn weiter.

Ich musste mich bei eBay Kleinanzeigen auf jeden Fall mal ausweisen.
 
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