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Das Landgericht Leipzig hat in einer Auseinandersetzung zwischen Quad9 und Sony entschieden, dass Betreiber von DNS-Resolvern als Täter von Urheberrechtsverstößen haftbar gemacht werden können, wenn sie IP-Adressen zu Domains umwandeln, auf denen geschütztes Material widerrechtlich zur Verfügung gestellt wird. Auseinandersetzung zwischen Quad9 und Sony Sony hat bereits 2021 gegen den DNS-Resolver-Betreiber Quad9 geklagt, da das … (Weiterlesen...)