Voraussetzungen für Minderung bei schlechtem Internet stehen fest

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Mit Inkrafttreten der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde nun endlich ein Minderungsrecht bei zu langsamem Internet gesetzlich reglementiert. Zum Umfang der Minderung seitens der Kunden kann man im Gesetz allerdings noch nichts finden. Hierzu hat sich nun die Bundesnetzagentur geäußert. Novelle stärkt Verbraucherrechte Bislang mussten Endkunden es hinnehmen, wenn ihr Internet nicht den vertraglich zugesicherten … (Weiterlesen...)
 
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