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Das Landgericht München II hat entschieden, dass eine Bank einer geschädigten Kundin nach einem Phishing-Angriff nicht den gesamten Schaden erstatten muss. Es handelt sich um eines der ersten Urteile in einem solchen Fall. Abschließend ist es nicht; die Klägerin hat Zeit, einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen. 20.000 Euro erbeutet Der Tathergang ist für einen Phishing-Angriff … (Weiterlesen...)