Urteil: Städte dürfen Sondergebühren für E-Scooter verlangen

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Die Stadt Köln verlangt von Unternehmen, die im Stadtgebiet E-Scooter aufstellen, eine Sondergebühr, die zwischen 85 und 130 Euro pro Fahrzeug beträgt. Die betroffenen Unternehmen haben sich gerichtlich gegen diese Gebühr gewehrt – ohne Erfolg. Sondernutzungssatzung der Stadt Köln Die Stadt Köln hat im vergangenen Jahr beschlossen, gegen E-Scooter, die im Stadtgebiet zu erheblichen Beeinträchtigungen … (Weiterlesen...)
 
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