Datenschutz: Kommt das Recht auf Verschlüsselung?

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Mithilfe einer Peer-to-Peer- beziehungsweise Ende-zu-Ende-Verschlüsselung lassen sich Messengerdienste mit einem hohen Maß an Datenschutz nutzen. Nun soll endlich eine entsprechende Pflicht eingeführt werden, dass Dienstleister dieses Maß an Sicherheit gewährleisten sollen. Datenschutz in jedem Messenger Artikel 10 des Grundgesetzes regelt unter anderem ein Recht auf ausreichende Verschlüsselung bei der Nutzung von IT-Systemen. Nun möchte Bundesverkehrs- und Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) dieses Grundrecht auch auf Messengerdienste anwenden. Sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste sollen in diesem Sinne eine Peer-to-Peer-Verschlüsselung bieten. Von dieser Pflicht könne nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, die der entsprechende Service auch umfassend begründen müsse. Der juristische Begriff umfasst so ziemlich … (Weiterlesen...)
 
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