DSGVO: Deutsche Wohnen entgeht millionenhohem Bußgeld

Nancy

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Das Bußgeldverfahren gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen wurde diese Woche wegen eines „Verfahrenshindernisses“ eingestellt. Damit entgeht die Gesellschaft zunächst einem 14,5 Millionen hohem Bußgeld wegen Verstößen gegen die DSGVO.
Berliner Strafgericht: gravierende Mängel
Mit Beschluss vom 18. Februar diesen Jahres hat die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin das Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen eingestellt. Als Begründung wurde im Beschluss „gravierende Mängel“ genannt die ein Verfahrenshindernis darstellen. Der Bußgeldbescheid gegen die Deutsche Wohnen wurde im November 2019 von der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk erlassen. Der Vorwurf der Berliner Aufsichtsbehörde betraf das Archivsystem für Mieterdaten der Gesellschaft, dieses sei nicht datenschutzkonform. Insgesamt hat die Deutscher Wohnen ca. 165.700 Wohneinheiten im Bestand und ist damit einer der größten Vermieter in Berlin. In der besagten Archivdatei hat die Gesellschaft...

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