Online-Handel – Hinweis auf Differenzbesteuerung wird Pflicht

Simon

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Gerichte haben entschieden, das beim Handel mit gebrauchten Waren ein „deutlicher Hinweis“ auf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erforderlich ist. Dies gilt, wenn das Angebot nicht nur an Verbraucher geht.
Zwei Gerichte, gleiche Entscheidung
Das OLG Hamburg und das LG Hamburg hatten beide jeweils einen Fall zu entscheiden, in welchen es um gebrauchte Waren auf eBay ging. In den eBay-Angebote wurde bei den Waren der Preis inkl. MwSt angegeben. Erst in der Beschreibung des Artikels folgte dann der Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung. Bei einer Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung, da nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Das heißt, Käufer die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, profitieren bei Artikeln die der Differenzbesteuerung unterliegen nicht vom Vorsteuerabzug. Für einen Verbraucher ist das unerheblich, da es ihm nur auf den Gesamtpreis ankommt.
Das ein...

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