Verbraucherrechte bei schlechtem Internet werden gestärkt

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Wer einen teuren Internetvertrag hat und trotzdem über eine unzuverlässige Internetverbindung klagt, soll künftig etwas weniger gefrustet durchs Leben gehen. Schließlich hat die Bundesnetzagentur nun festgelegt, dass schlechtes Internet den Verbraucher zum Mindern der Kosten berechtigt. Ab Dezember 2021 soll diese Regelung gelten. Vertragliche Pflichten müssen erfüllt werden Unterschreibt man einen Internetvertrag, der 50 MBit/s … (Weiterlesen...)
 
Ohja, wenn ich die benötigte Desktop-App von www.breitbandmessung.de mit maximal 1,5MB/s über meine 1Gbit/s KabelInetverbindung runterlade, habe ich total Vertrauen, dass die in der App gemessenen Werte definitiv das Optimum darstellen, was meine Leitung hergibt - sowas von überzeugt!!! Aber hey - wenn davon mehrere Ergebnisse als Bestand gelten um eine Minderung der Vertragskosten zu rechtfertigen, bekomm ich am Ende Geld von Vodafone dafür, dass ich Ihre 1Gbit/s Leitung als Straße in das weltweite Netz denen anderer Anbieter vorziehe um darauf zu flanieren...
 
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