Verbraucherzentrale klagt gegen Tele Columbus

Simon

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Viele Anbieter von Internet-, Festnetz- und TV-Verträgen erhöhen zum Jahresbeginn regelmäßig ihre Preise – und zwar ohne, dass die Nutzer ein Sonderkündigungs- oder Widerspruchsrecht geltend machen können. Auch PYUR, das zu Tele Columbus gehört, geht regelmäßig so vor. Grundlage der zu duldenden Preiserhöhungen ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit dem Vertragsabschluss akzeptiert werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht nun gegen im konkreten Falle von PYUR gegen diese Klausel vor.
Die Verbraucherzentrale sieht hinter der Praxis, die Preise auf diesem Wege beständig zu erhöhen, eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Kern der Argumentation der Verbraucherzentrale ist der Umstand, dass bei betriebswirtschaftlich kluger Planung des Geschäftsbetriebs bereits lange im Voraus abzusehen sein sollte, wann Preiserhöhungen nötig werden. PYUR jedoch teilt diese erst zum neuen Jahr mit und wirbt bis kurz zuvor mit wesentlich günstigeren...

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