Wohnungsgesellschaft muss Strafe wegen Speicherung von Mieterdaten zahlen

Simon

Administrator
Teammitglied
Die Berliner Wohnungsgesellschaft „Deutsche Wohnen“ muss eine Strafe wegen „Verstößen gegen den Datenschutz“ zahlen. Das Bußgeld hat eine Höhe von 14,5 Millionen Euro und damit bislang ungekannte Ausmaße.
Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat dies bestätigt. Grundlage der Strafe ist die Datenschutzgrundverordnung, die verletzt worden war. Der Berliner Datenschutzexperte der SPD, Sven Kohlmeier, lobte die Datenschutzbeauftragte für die hervorragende Arbeit.
Die Verstöße kamen durch eine Prüfung ans Licht. Dabei wurde festgestellt, dass Mieterdaten unlöschbar gespeichert werden. Somit ist die Wohnungsgesellschaft dauerhaft in Besitz von Daten gekommen wie Gehaltsbescheinigungen, finanzielle Verhältnisse oder Versicherungsdaten.
Noch nie wurde in Deutschland wegen eines Datenschutzverstoßes ein solch hohes Bußgeld verhängt. Denn die Straftat ist kein Kavaliersdelikt: Die Speicherung und Verarbeitung von Daten dürfen ausschließlich dem Zweck dienen, aufgrund dessen sie...

Weiterlesen...
 
Zurück
Oben