5G-Sicherheit: Deutschland besiegelt Aus für Huawei und ZTE bis 2029

Simon Lüthje
Simon Lüthje · 4 Min. Lesezeit

Der Fahrplan für den Ausschluss der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE aus den deutschen 5G-Mobilfunknetzen steht nun verbindlich fest. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/4960) hervorgeht, hat der Bund den Austausch chinesischer Technik aus den 5G-Netzen per öffentlich-rechtlichem Vertrag mit Telekom, Vodafone und Telefónica besiegelt. Damit endet eine jahrelange Debatte über Spionagerisiken und technologische Abhängigkeiten in der kritischen Infrastruktur.

Huawei und ZTE: Zweistufiger Zeitplan für den 5G-Ausschluss

Die Vereinbarung sieht einen zweistufigen Zeitplan vor. Bereits bis Ende 2026 müssen die drei großen Mobilfunkbetreiber sämtliche kritischen Komponenten von Huawei und ZTE aus ihren 5G-Kernnetzen entfernen. Das Kernnetz gilt als das zentrale „Gehirn“ des Mobilfunks – hier laufen sensible Datenströme zusammen und werden verarbeitet.

In der zweiten Phase, die bis Ende 2029 abgeschlossen sein muss, wird der Austausch auf die Netzwerk-Managementsysteme in den Zugangs- und Transportnetzen ausgeweitet. Hier geht es um die Steuerungsebene, über die etwa Funkmasten und Datenübertragungswege verwaltet werden. Laut der Bundesregierung haben sich BMI und Netzbetreiber bei der Definition der betroffenen Netzbereiche an den 3GPP-Standards orientiert.

Öffentlich-rechtliche Verträge auf Basis des BSI-Gesetzes

Grundlage für die Maßnahmen sind individuelle öffentlich-rechtliche Verträge, die das Bundesinnenministerium (BMI) mit Telekom, Vodafone und Telefónica geschlossen hat. Diese Verträge beenden die zuvor auf Basis von § 9b Absatz 4 des BSI-Gesetzes (alte Fassung) geführten Verwaltungsverfahren. Bereits 2023 hatte das BMI die Prüfung eingeleitet, ob der Einsatz bestimmter kritischer Komponenten der beiden chinesischen Hersteller die öffentliche Sicherheit Deutschlands beeinträchtigt.

Die Federführung liegt weiterhin beim Bundesinnenministerium. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wird in strategische Steuerungs- und Kontrollprozesse eingebunden – ein Punkt, der angesichts der langen Zuständigkeitsdiskussion innerhalb der Bundesregierung bemerkenswert ist.

Regierung schweigt zu Sicherheitsvorfällen und Kosten

Brisant: Die Bundesregierung verweigert in ihrer Antwort jegliche Auskunft zu konkreten Sicherheitsvorfällen oder Schwachstellen in Huawei-Komponenten. Die Informationen seien mit Blick auf das Staatswohl und die Arbeit der Nachrichtendienste zu sensibel, um sie selbst in eingestufter Form offenzulegen.

Auch zu den finanziellen Folgen des Austauschs gibt sich die Regierung einsilbig: Zu Auswirkungen bei den Mobilfunkprovidern und eventuellen Belastungen des Bundeshaushalts lägen „keine Erkenntnisse“ vor. Die technische Überwachung der Netze erfolgt weiterhin über alle zwei Jahre stattfindende Audits nach dem Telekommunikationsgesetz – deren Ergebnisse allerdings als Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber eingestuft werden.

Kritik: Geht der Ausschluss weit genug?

Bereits bei der Bekanntgabe der Einigung im Juli 2024 gab es Kritik an den langen Übergangsfristen. Experten wiesen darauf hin, dass der Mobilfunkstandard 5G für kritische Anwendungen wie industrielle Steuerungsprozesse, autonomes Fahren und die Gesundheitsversorgung immer wichtiger wird. Zudem erstreckt sich der Bann nur auf die „kritischen Funktionen der Managementsysteme“ – die eigentlichen Basisstationen und Antennen von Huawei an Funkmasten bleiben von der Regelung unberührt.

International haben Länder wie die USA, Kanada, Frankreich, Schweden und Australien Huawei und ZTE bereits deutlich früher aus ihren 5G-Netzen ausgeschlossen. Deutschland folgt mit seinem Kurs nun den Empfehlungen der EU-5G-Toolbox, die den Schutz kritischer Infrastruktur vor Hochrisiko-Lieferanten vorsieht.

Hintergrund: Warum Huawei als Risiko gilt

Die Sicherheitsbedenken gegenüber Huawei und ZTE beruhen vor allem auf der engen Verbindung zwischen chinesischen Unternehmen und der Kommunistischen Partei Chinas. Nach chinesischem Recht sind Unternehmen gesetzlich zur Zusammenarbeit mit staatlichen Sicherheitsbehörden verpflichtet. Befürchtet wird, dass auf Anweisung Pekings Hintertüren in Netzwerkkomponenten eingebaut oder die Infrastruktur im Krisenfall sabotiert werden könnte.

Die Bundesregierung stellt in den Unterlagen zur Prüfung fest, dass beim Aufbau der deutschen 5G-Netze „erhebliche strukturelle Abhängigkeiten“ von chinesischen Herstellern bestehen – insbesondere im Zugangsnetz, in dem laut Berichten über 60 Prozent Huawei-Technologie verbaut ist.

Fazit: Ein Meilenstein mit Einschränkungen

Die vertragliche Fixierung des Huawei- und ZTE-Ausschlusses aus den deutschen 5G-Netzen ist ein bedeutender Schritt für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur. Deutschland setzt damit nationale Sicherheitsinteressen über wirtschaftliche Erwägungen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie reibungslos der Austausch in der Praxis verläuft – und ob die Regelung, die Basisstationen bewusst ausnimmt, tatsächlich ausreichend Schutz bietet. Für Huawei und ZTE markiert die Entscheidung in jedem Fall das absehbare Ende ihrer Rolle als Kernlieferanten für den deutschen Mobilfunkmarkt.