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Änderung am Recht auf schnelles Internet: Was Bürger erwarten können

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das seit Dezember 2021 in Kraft ist, wurde erstmals ein Rechtsanspruch der Bürger auf schnelles Internet verankert. Nun haben die Bundestags-Koalitionsfraktionen bestehend aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP ein Schreiben vorgelegt, der mindestens 15 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download und 5 MBit/s im Upload als verbindliches Minimum festlegt.

  • Neue Mindestgeschwindigkeit: 15 MBit/s Download, 5 MBit/s Upload
  • Jährliche Überprüfung und mögliche Anpassung der Werte
  • Einführung noch in 2024 geplant
  • Verbesserungen auch für ländliche Gebiete erwartet

Hintergrund und Details zur Gesetzesänderung

Die Einführung des Rechts auf schnelles Internet ist Teil der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im April 2021 beschlossen und im Dezember 2021 wirksam wurde. Zuvor war nur ein „funktionaler Internetzugang“ mit einer Mindestgeschwindigkeit von 56 Kilobit pro Sekunde (KBit/s) garantiert. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung von schnellen Internetverbindungen wurde eine Anpassung als notwendig erachtet.

Die Koalitionsfraktionen haben nun ein neues Schreiben vorgelegt, das die Absicht erklärt, die Mindestdatenrate zu erhöhen. Und das noch im Jahr 2024. Das meldet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf die dpa.

Demnach sollen die Geschwindigkeit von aktuell mindestens 10 MBit/s Download und 1,7 MBit/s Upload auf 15 Bit/s und 5 MBit/s erhöht werden.

Das Mindestniveau soll jährlich überprüft und an die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland angepasst werden. Diese Flexibilität soll gewährleisten, dass die Regelung mit der technologischen Entwicklung Schritt hält.

Ein Hauptargument für die Festlegung der Werte auf diesem Niveau ist, dass sie einen Kompromiss darstellt, der den Ausbau von Glasfasernetzen nicht verlangsamt. Ein zu hoher Mindestwert könnte Unternehmen zwingen, kurzfristig Kapazitäten umzuwidmen, die für den Bau von Gigabitnetzen vorgesehen sind.

Mehr Haushalte

Durch die Erhöhung der Mindestgeschwindigkeiten steigt auch die Anzahl an Haushalten, die unter dem neuen geforderten Wert liegen von 1,8 Mio. auf 2,2 Millionen. Davon befindet sich wiederum ein Teil im Radius von Mobilfunk-Antennen, die die Mindestvorgaben erfüllen.

Doch auch Satteliteninternet wäre für die Umsetzung denkbar. Wichtig ist nur, dass der Internet-Zugang erschwinglich bleibt.

Bereits am kommenden Mittwoch soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verordnungsänderung abstimmen und damit der Bundesnetzagentur den Startschuss erzeilen. Dann könnte die neue Regelung bereits im Spätsommer oder Herbst in Kraft treten.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser sieht in einer Erhöhung der Mindestbandbreiten eine Ausweitung des „digitalen Sicherheitsnetz“, während Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, das Gesetz mit dem Mindestlohn vergleicht: „Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten bekommen mehr, weniger darf niemand haben.“

Philipp Briel

Ich bin leidenschaftlicher Gamer seit meiner frühen Kindheit und habe neben dem PC nahezu jede Spielekonsole bereits besessen. Auch Technik begeistert mich, vor allem brenne ich für Peripherie, PCs, Notebooks und Gadgets.

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