Der Bundesgerichtshof hat die Amazon-Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Betroffene Altkunden zahlen ab dem 2. Oktober wieder die alten Preise: 69 statt 89,90 Euro im Jahr, 7,99 statt 8,99 Euro im Monat. Amazon hat die betroffenen Mitglieder bereits per Mail über die automatische Umstellung informiert.
Das hat der BGH entschieden
Am 1. Oktober 2026 kippte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Preisanpassungsklausel, mit der Amazon im September 2022 die Jahresgebühr für Prime um rund 30 Prozent angehoben hatte (Az. III ZR 205/25). Nach Ansicht der Richter war für Kunden nicht klar erkennbar, ob Amazon den Preis einseitig ändern durfte oder ob sie einer Erhöhung hätten widersprechen können. Eine Klausel, die diesen Punkt offenlässt, genügt nicht den Anforderungen an transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Paragraf 307 BGB.
Damit bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen: Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klausel bereits im Januar 2025 für unwirksam erklärt, das Oberlandesgericht Düsseldorf im Oktober 2025 dieses Urteil bestätigt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wer profitiert von der Preissenkung
Die Preissenkung gilt ausschließlich für Bestandskunden, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begann und seitdem ununterbrochen läuft. Für sie greift ab dem nächsten Zahlungstermin wieder der alte Tarif:
- Jahresmitgliedschaft: 69 Euro statt 89,90 Euro
- Monatsmitgliedschaft: 7,99 Euro statt 8,99 Euro
Wer sein Prime-Abo erst nach dem Stichtag abgeschlossen hat, zahlt weiterhin den regulären Preis von aktuell 89,90 Euro im Jahr. Das Urteil betrifft nur die ursprüngliche Erhöhung von 2022, nicht spätere Preisanpassungen oder die Gebühren für einzelne Prime-Dienste wie Prime Video.
Die Amazon-Mail: Das steht drin
Amazon hat betroffene Mitglieder mittlerweile direkt angeschrieben. In der Mail heißt es, die Gebühr werde „aufgrund eines Gerichtsurteils zur Umsetzung einer Preisänderung 2022“ ab dem 2. Oktober „vorübergehend“ von 89,90 auf 69 Euro pro Jahr gesenkt, der neue Preis gelte ab der nächsten Zahlung. Kunden müssten nichts weiter veranlassen, alle bisherigen Prime-Vorteile blieben erhalten.
Die Formulierung „vorübergehend“ ist kein Zufall: Amazon hat gegen das Urteil noch keine Rechtsmittel mehr, der Rechtsweg ist mit der BGH-Entscheidung ausgeschöpft. Theoretisch könnte Amazon aber versuchen, mit einer neuen, diesmal transparent formulierten Klausel erneut eine Preiserhöhung durchzusetzen. Bis dahin gilt für Altkunden der alte Preis.
Was ist mit bereits gezahltem Geld?
Der BGH hat nur über die Wirksamkeit der Klausel entschieden, nicht automatisch über Rückzahlungen der seit 2022 zu viel gezahlten Beiträge. Wer die Differenz zurückfordern will, kann das individuell gegenüber Amazon tun oder sich der Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm anschließen (Az. I-13 VKl 1/25). Mehr als 145.000 Verbraucher haben sich dafür bereits kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen.
Je nach Vertragsart und Zahlungsdauer geht es dabei um bis zu 20 Euro pro Jahr bei der Jahresmitgliedschaft beziehungsweise rund 12 Euro pro Jahr bei der Monatsmitgliedschaft. Wer sich registriert, sichert sich lediglich die Verjährung ab, muss sich aber nicht sofort für eine Teilnahme entscheiden.
Was du jetzt tun solltest
- Prüfe, seit wann dein Prime-Abo läuft. Entscheidend ist der 15. September 2022 als Stichtag.
- Kontrolliere vor deiner nächsten Abbuchung dein Amazon-Konto und deine Rechnungsdaten, damit du die Umstellung nachvollziehen kannst.
- Falls Amazon eine Rückerstattung als Gutschein anbietet, findest du in unserer Anleitung, wie du einen Amazon-Gutschein einlöst.
- Wer zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern will, kann sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zur Sammelklage vor dem OLG Hamm registrieren.
Fazit
Die Amazon-Prime-Preiserhöhung von 2022 war nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unwirksam, weil die zugrunde liegende Klausel zu unklar formuliert war. Für Altkunden bedeutet das ab sofort einen niedrigeren Abopreis, allerdings vorerst nur „vorübergehend“ und ohne automatische Rückzahlung bereits entstandener Mehrkosten. Wer länger als Prime-Mitglied dabei ist und zu viel bezahlt hat, sollte sich die laufende Sammelklage vor dem OLG Hamm genauer ansehen.
