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Bundesregierung beschließt neue Förderungen fürs Elektroauto

Die Bundesregierung hat zwei neue Förderungen für Elektroautos beschlossen, um den stagnierenden Markt wieder in Schwung zu bringen. Obwohl private Käufer weiterhin keine staatliche Unterstützung erhalten, profitieren gewerbliche Nutzer von den neuen fiskalischen Anreizen. Was steckt hinter diesen Maßnahmen und wie könnten sie den Markt beeinflussen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die neue Förderung gilt rückwirkend zum 1. Juli und läuft vorerst bis Ende 2028.
  • Unternehmen können von einer Sonderabschreibung für neu zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge profitieren.
  • Die Kaufpreis-Obergrenze für die 0,25-Prozent-Dienstwagenbesteuerung wurde auf 95.000 Euro angehoben.
  • Elektroautos sind bis Ende 2030 weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.

Rückblick auf den Umweltbonus und die aktuelle Lage

Nach dem Ende der staatlichen Kaufunterstützung durch den Umweltbonus brachen die Neuzulassungen von Elektroautos ein und stagnierten anschließend. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Klimazielen der Regierung und der EU, die eine Reduktion der CO₂-Emissionen im Verkehrssektor anstreben. Nun hat die Bundesregierung neue Förderungen beschlossen, die dazu beitragen sollen, wieder mehr batterieelektrische Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen und so die Klimaziele zu unterstützen.

Sonderabschreibung für Elektroautos von Unternehmen

Eine der neuen Maßnahmen ist die Einführung einer Sonderabschreibung für neu zugelassene batterieelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2024 und läuft bis Ende 2028. Unternehmen können somit einen Teil der Anschaffungskosten schneller steuerlich abschreiben, was die Investition in Elektrofahrzeuge attraktiver macht. Diese Maßnahme ist Teil des Bundeshaushalts 2025 und wurde von der Regierungskoalition unter Wirtschaftsminister Robert Habeck, Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner über Monate hinweg ausgehandelt.

Erhöhung der Kaufpreis-Obergrenze für Dienstwagen

Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung für die Dienstwagenbesteuerung von E-Fahrzeugen. Die Obergrenze des Brutto-Listenpreises wurde erneut angehoben, dieses Mal auf 95.000 Euro. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass auch teurere Elektrofahrzeuge als Dienstwagen attraktiver werden und so mehr Unternehmen in den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge investieren.

Steuerbefreiung für Elektroautos

Zusätzlich zu den neuen Fördermaßnahmen bleiben einige Steuervergünstigungen bestehen. So sind neu zugelassene Elektroautos weiterhin bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung soll dazu beitragen, die laufenden Kosten für Elektrofahrzeuge zu senken und somit die Gesamtbetriebskosten im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen attraktiver zu machen.

Fazit

Mit den neuen Fördermaßnahmen möchte die Bundesregierung die Attraktivität von Elektroautos für gewerbliche Nutzer erhöhen und so den stagnierenden Markt beleben. Die Sonderabschreibung und die erhöhte Kaufpreis-Obergrenze für Dienstwagen könnten dabei helfen, mehr Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen.

Ob diese Maßnahmen jedoch ausreichen, um die gewünschten Effekte zu erzielen, bleibt abzuwarten. Entscheidend wird sein, wie schnell und effektiv diese Anreize von den Unternehmen angenommen werden. Weiterhin bleibt zu hoffen, dass auch private Käufer irgendwann wieder in den Genuss staatlicher Förderungen der Elektromobilität kommen dürfen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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