d-you: Deutschlands digitale Identität startet am 2. Januar 2027

Philipp Briel
Philipp Briel · 5 Min. Lesezeit
d-you
Bild: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)

Ab dem 2. Januar 2027 bekommt Deutschland eine offizielle digitale Identität für das Smartphone: d-you. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sind von Anfang an dabei, darunter die Deutsche Post, die Deutsche Rentenversicherung und der Sparkassen-Verband. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, persönliche Daten liegen verschlüsselt auf dem eigenen Gerät statt in einer zentralen Datenbank.

Was ist d-you eigentlich?

d-you ist die deutsche Umsetzung der europäischen EUDI-Wallet, also jener digitalen Brieftasche, die alle EU-Staaten ihren Bürgern anbieten müssen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Namen am 9. September 2026 vorgestellt: Das „d“ steht für Digital und Deutschland, das „you“ rückt die Nutzerin und den Nutzer in den Mittelpunkt und soll gleichzeitig den europäischen Anspruch der Lösung spiegeln. Im Logo dient eine Hand als Symbol für Individualität, Vertrauen und Selbstbestimmung.

Technisch ist d-you eine App, in der Ausweisdokumente, Führerschein und perspektivisch weitere Nachweise wie Zeugnisse oder die Gesundheitskarte gespeichert werden. Weil die Daten lokal auf dem Smartphone liegen und nur die für eine Situation wirklich nötigen Informationen weitergegeben werden, etwa eine reine Altersbestätigung statt des vollständigen Geburtsdatums, soll die App deutlich weniger Daten preisgeben als ein klassischer Ausweis.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger sagte zum Start: „Mit d-you entsteht eine Anwendung mit echtem Mehrwert.“ Er betont dabei besonders Nutzerzentrierung, Sicherheit und Datenkontrolle als Leitlinien für die Entwicklung.

Zeitplan: Ab wann kann ich d-you nutzen?

Der Start ist für den 2. Januar 2027 angesetzt. Das liegt wenige Wochen nach der EU-weiten Frist: Laut der eIDAS-2.0-Verordnung (EU) 2024/1183 muss jeder Mitgliedstaat bis Ende Dezember 2026 mindestens eine Wallet-Lösung anbieten. Bis Ende 2027 müssen zusätzlich bestimmte große private Anbieter und Online-Plattformen die Wallet als Identitätsnachweis akzeptieren.

Das kann d-you zum Start

Zum Marktstart sind laut BMDS diese Anwendungsfälle vorgesehen:

  • Altersverifikation, etwa beim Online-Kauf altersbeschränkter Produkte
  • Digitale Vertragsabschlüsse mit rechtssicherer Identifikation
  • Kontoeröffnungen bei Banken und Sparkassen

Weitere Dokumente wie Zeugnisse oder die elektronische Gesundheitskarte sollen nach und nach folgen. Wer schon jetzt Probleme mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises hat, findet in unserem Ratgeber zur Personalausweis-PIN eine Anleitung, denn diese PIN wird auch für d-you gebraucht.

Wer steht hinter d-you?

Rund 40 Organisationen starten als Partner mit. Eine Auswahl:

Partner Bereich
Bundesagentur für Arbeit Verwaltung
Deutsche Post AG Logistik / Kommunikation
Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherung
Sparkassen-Verband Finanzen
TU München Wissenschaft
Vodafone Telekommunikation
Swisscom Trust Services Vertrauensdienste (Schweiz)
Diverse Städte und Landkreise Kommunalverwaltung

Dass mit Swisscom Trust Services auch ein Schweizer Anbieter dabei ist, zeigt den europäischen Anspruch: d-you soll nicht nur in Deutschland, sondern grenzüberschreitend funktionieren.

d-you und die EUDI-Wallet: Die EU-Vorgaben im Hintergrund

d-you ist kein deutscher Alleingang, sondern die nationale Ausprägung eines EU-weiten Projekts. Die EU-Kommission hatte den Rahmen für eine europäische digitale Identität bereits 2021 vorgeschlagen, im November 2023 einigten sich Rat und Parlament politisch, Anfang 2024 folgte die formale Verabschiedung als Regulation (EU) 2024/1183. Ziel der EU ist es, dass bis 2030 rund 80 Prozent der Bürger eine digitale ID-Lösung nutzen, festgehalten in der „Digital Decade“-Strategie. Andere Mitgliedstaaten arbeiten parallel an eigenen Wallets, die technisch untereinander kompatibel sein müssen. Mehr zum Rahmenwerk gibt es direkt bei der offiziellen EUDI-Wallet-Website des Bundes.

Sicherheit und offene Kritikpunkte

Ganz unumstritten ist der Start nicht. Ein früherer Anlauf für eine ähnliche Lösung war 2021 wegen Sicherheitsbedenken gescheitert, und auch jetzt melden IT-Sicherheitsexperten Zweifel an einzelnen technischen Details an. Ein Teil der finalen EU-Spezifikationen steht offenbar noch aus, was Nachbesserungen nach dem Start wahrscheinlich macht.

Hinzu kommt ein Adoptionsproblem: Die bereits seit Jahren verfügbare Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzt bislang nur etwa ein Viertel der Bevölkerung. Ob d-you daran etwas ändert, hängt stark davon ab, wie einfach und verlässlich die App im Alltag funktioniert. Ein positives Signal: Das BMDS will Teile des Quellcodes als Open Source veröffentlichen, um Sicherheitsforschern und der Öffentlichkeit Einblick zu geben. Außerdem soll der PIN-Rücksetzdienst für den Personalausweis im Oktober wieder verfügbar sein, nachdem er zwischenzeitlich ausgesetzt war, ein wichtiger Baustein, weil ohne gültige PIN weder die bestehende Ausweis-App noch d-you nutzbar sind. Für stark regulierte Bereiche wie den Finanzsektor erfüllt d-you die Authentifizierungsanforderungen laut aktuellem Stand noch nicht vollständig, hier dürfte es also noch etwas dauern, bis die Wallet klassische Verfahren ersetzt.

Fazit

d-you ist der Versuch, Deutschlands Beitrag zur europäischen digitalen Identität nicht nur pünktlich, sondern auch nutzbar zu liefern. Die Idee ist überzeugend: ein Ausweis fürs Smartphone, der weniger Daten preisgibt als das Original und trotzdem an immer mehr Stellen akzeptiert wird. Ob das gelingt, entscheidet sich erst nach dem Start am 2. Januar 2027, an der Zahl der Partner, die tatsächlich mitziehen, und daran, ob die App genauso reibungslos läuft wie versprochen. Wer sehen will, wie ernst es Deutschland mit digitalen Identitäten insgesamt meint, findet einen weiteren Baustein in der Entscheidung, dass künftig auch die Steuer-ID zur allgemeinen Personennummer werden soll.

Häufige Fragen zu d-you

Ist d-you Pflicht? Nein, die Nutzung ist freiwillig. Der klassische Personalausweis bleibt weiterhin gültig.

Was kostet d-you? Die App und ihre Nutzung sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Ersetzt d-you den Personalausweis? Nein. d-you ergänzt bestehende Ausweisdokumente um eine digitale Variante, ersetzt sie aber nicht.

Quellen: Pressemitteilung des BMDS