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Die EU ändert die Energieverbrauchskennzeichnung

Die Europäische Union (EU) ist bekannt für ihre Bürokratie und teils sehr eigenartigen Regelungen, angefangen von der korrekten Farbe von Tomaten bis hin zur richtigen Auswahl eines Leuchtelementes in Lampen. Manchmal haben die Bestimmungen der Union allerdings auch etwas gutes und nützliches, etwa dann wenn es um die sogenannte Energieverbrauchskennzeichnung geht. Für genau diese gibt es eine neue EU-Regelung, die in erster Linie den Verbraucher schützen soll.

Was ändert sich durch die neue EU-Regelung zur Energieverbrauchskennzeichnung?

Es gibt einige Änderungen, mit denen die neue EU-Regelung zur Energieverbrauchskennzeichnung daherkommt. Allen voran zu erwähnen sind die Buchstabenbezeichnungen? Bisher galt A als durchschnittlich gut, aber nicht als sehr gut. Das führte bei vielen Kunden natürlich zu einem falschen Bild. Erst ab A+ kann von einer guten Bewertung gesprochen werden – bisher zumindest. Denn die neue Regelung zur Energieverbrauchskennzeichnung führt dazu, dass sich nun die Bewertungszuteilung für jeden Buchstaben ändert.

Aus A+, A++ und A+++ wird A und aus D wird G

Zukünftig wird es A+, A++ und A+++ nicht mehr geben. Die Reihenfolge startet bei A für das beste Ergebnis und geht bis zu G, welches die schlechteste Bewertung darstellt. Dadurch soll für ein erhöhtes Maß an Transparenz gesorgt werden. Übrigens bleibt es bei der gleichen Anzahl an Bewertungskategorien – insgesamt sieben verschiedene an der Zahl. Anstatt von A+++ bis D geht es nun von A bis G. Mit dieser Maßnahme kommt die EU verschiedenen Verbraucherschutzverbänden entgegen. Auch aus der Wirtschaft waren bisher keine kritischen Stimmen zu vernehmen.

Neue Regelung wird erst in vielen Monaten umgesetzt

Die Europäische Union ist bekannt für ihre vielen bürokratischen Probleme, Hürden und Fallen. Daher verwundert es auch nicht, dass es noch viele Monate dauern wird, ehe die neu EU-Regelung zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft treten kann. Zunächst einmal kommt der Beschluss auf die Tagesordnung im EU-Parlament. Erst 15 Monate nach der möglichen Zustimmung zur neuen Regelung soll diese auch in Kraft treten. Das bedeutet: frühestens Ende 2018 wird es eine neue Energieverbrauchskennzeichnung auch wirklich geben.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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