E-Scooter bekommen bei der Haftung künftig dieselben Regeln wie Autos und Motorräder: Der Bundesrat hat am 25. September 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt, der die sogenannte Halterhaftung auch auf Elektrokleinstfahrzeuge ausweitet. Damit können Unfallopfer künftig direkt Verleihfirmen wie Lime, Bolt oder Tier in Anspruch nehmen, statt sich mühsam mit einzelnen Fahrern auseinanderzusetzen.
TL;DR: Das Wichtigste zur E-Scooter-Halterhaftung
- Der Bundesrat hat am 25. September 2026 die Gesetzesänderung gebilligt, die Bundesregierung hatte den Entwurf (Drucksache 21/5871) bereits am 12. Mai 2026 eingebracht.
- E-Scooter fallen bisher unter eine Ausnahme für Fahrzeuge bis 20 km/h und sind von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt.
- Künftig haftet neben dem Fahrer auch der Halter, bei Leihscootern also das Verleihunternehmen.
- Grund ist die stark gestiegene Zahl an Unfällen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.
- Das Gesetz tritt am ersten Tag des Quartals nach der Verkündung in Kraft, voraussichtlich Anfang 2027.
Warum ändert sich die Haftung bei E-Scootern?
Wer bislang mit einem geliehenen E-Scooter einen Unfall verursachte, musste als Geschädigter das Verschulden des Fahrers nachweisen, um an Schadensersatz zu kommen. Bei Autos reicht dagegen die sogenannte Gefährdungshaftung: Der Halter haftet allein dafür, dass er ein potenziell gefährliches Fahrzeug betreibt, unabhängig davon, wer es gerade gefahren hat. E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h waren von dieser Regel bisher ausgenommen.
Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung damit, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Verleihangebote im Wesentlichen bei den Flottenbetreibern landen, das Unfallrisiko aber komplett bei Fahrern und Geschädigten liegt. Wenn ein Fahrer nach einem Unfall flüchtet oder sich nicht ermitteln lässt, konnten Geschädigte bislang oft leer ausgehen.
Wie stark sind die Unfallzahlen bei E-Scootern gestiegen?
Die Zahlen aus der Gesetzesbegründung zeigen, warum der Gesetzgeber jetzt handelt:
| Jahr | Unfallbeteiligungen mit E-Scootern | Von Versicherungen regulierte Drittschäden |
|---|---|---|
| 2020 | 5.860 | rund 1.000 |
| 2023 | k. A. | rund 5.000 |
| 2024 | 12.509 | k. A. |
Die Zahl der Drittschäden, die Versicherungen regulieren mussten, hat sich damit binnen weniger Jahre verfünffacht. Gleichzeitig ist auch die Zahl der abgeschlossenen E-Scooter-Versicherungen von rund 180.000 (2020) auf etwa 990.000 (2023) gestiegen, E-Scooter sind also längst Alltag im Straßenverkehr, nicht mehr nur ein Trendgerät für die Innenstadt.
Was ändert sich konkret für Fahrer, Halter und Verleiher?
Zwei Neuerungen stehen im Zentrum des Gesetzentwurfs:
Halterhaftung für Verleihunternehmen
Verleihfirmen gelten rechtlich als Halter ihrer Flotte und haften künftig verschuldensunabhängig für Schäden, die ihre Fahrzeuge verursachen. Geschädigte können ihre Ansprüche also direkt gegen das Unternehmen richten, etwa wenn der Fahrer nach einem Unfall unauffindbar bleibt.
Vermutetes Verschulden bei Fahrern
Für Fahrer gilt künftig das Prinzip des vermuteten Verschuldens, wie es auch im Autoverkehr üblich ist. Wer einen Unfall verursacht hat, muss sich selbst entlasten, statt dass der Geschädigte ihm ein Fehlverhalten nachweisen muss. Das dürfte vor allem bei Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern eine Rolle spielen.
Private Besitzer eines eigenen E-Scooters sind ebenfalls betroffen: Auch sie gelten künftig als Halter und haften entsprechend, wenn Familienmitglieder oder Bekannte das Gerät nutzen.
Ab wann gilt die neue Halterhaftung?
Einen exakten Stichtag gibt es noch nicht. Nach dem üblichen Verfahren tritt das Gesetz am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf seine Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt, nach aktuellem Stand also voraussichtlich Anfang 2027. Offen ist bislang, ob Verleihfirmen ihre Versicherungstarife anpassen und diese Mehrkosten an Nutzer weitergeben, Kritiker rechnen mit steigenden Ausleihpreisen.
Fazit: Mehr Schutz für Unfallopfer, höhere Kosten für Verleiher
Mit der Halterhaftung für E-Scooter schließt der Gesetzgeber eine Lücke, die durch den rasanten Erfolg von Leihscootern in deutschen Städten entstanden ist. Für Unfallopfer wird es einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen, weil sie sich künftig an den Betreiber halten können und nicht mehr allein auf einen ermittelbaren Fahrer angewiesen sind. Verleihfirmen wie Lime, Bolt und Tier müssen im Gegenzug mit höheren Versicherungskosten kalkulieren, was sich langfristig auch auf die Preise für Nutzer auswirken dürfte. Wer selbst regelmäßig mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die passende E-Scooter-App nicht nur zum Buchen, sondern auch für den Überblick über Versicherungsschutz und Nutzungsbedingungen im Blick behalten.
Wer sich generell mehr mit den Regeln im Straßenverkehr beschäftigen möchte, findet in unserem Artikel zu Hupsignalen im Straßenverkehr weitere Hintergründe zu Verkehrsregeln, die im Alltag oft für Verwirrung sorgen. Und wer neben dem E-Scooter auch mit dem Rad unterwegs ist, findet in unserer Übersicht zu praktischem Fahrradzubehör ein paar Anregungen für die nächste Tour.
Quellen: Deutscher Bundestag,
