Der Ausbau von Glasfaseranschlüssen in Deutschland schreitet voran, und immer mehr Haushalte entscheiden sich für einen schnellen Internetzugang. Dabei stellt sich häufig die Frage, wann die Mindestvertragslaufzeit eines Glasfaservertrags beginnt: bereits beim Vertragsabschluss oder erst mit der Freischaltung des Anschlusses? Diese Unklarheit kann erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen haben.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.
- Der Beginn der Laufzeit ist oft der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Zwischen Vertragsabschluss und Freischaltung können mehrere Monate liegen.
- Verbraucher sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau prüfen.
Beginn der Mindestvertragslaufzeit mit Vertragsabschluss
Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbrauchern eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. In vielen Fällen beginnt diese Laufzeit bereits mit dem Vertragsabschluss, also dem Zeitpunkt, an dem der Anbieter die Auftragsbestätigung versendet. Dies bedeutet, dass die Mindestvertragslaufzeit startet, bevor der Glasfaseranschluss tatsächlich aktiviert wird.
Es gibt jedoch Anbieter, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnt. Diese Praxis wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert, da sie die Vertragsdauer für Verbraucher unzulässig verlängern kann.
Das Hanseatische Oberlandesgericht gab der Verbraucherzentrale recht und entschied, dass die Vertragslaufzeit mit dem Vertragsabschluss beginnen muss. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der betroffene Anbieter Berufung einlegen kann.
Auswirkungen auf Kündigungsfristen
Da zwischen Vertragsabschluss und Freischaltung des Anschlusses oft mehrere Monate liegen, sollten Verbraucher die Kündigungsfristen sorgfältig beachten. Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrags ist in der Regel 24 Monate nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Es ist daher wichtig, den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben zu überprüfen und den Anbieter bei fehlerhaften Angaben zur Korrektur aufzufordern.
Empfehlungen für Verbraucher
- AGB prüfen: Verbraucher sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters genau lesen, um den Beginn der Vertragslaufzeit zu ermitteln.
- Kündigungsfristen beachten: Es ist wichtig, die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen einzuhalten, um ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
- Bei Unklarheiten Beratung einholen: Bei Unsicherheiten können sich Verbraucher an die Verbraucherzentralen wenden, die weitere Informationen und Unterstützung bieten.
Der Glasfaserausbau bietet viele Vorteile, doch sollten Verbraucher die vertraglichen Bedingungen genau prüfen, um unerwartete Verlängerungen der Vertragslaufzeit zu vermeiden.