Deutschland ist bekannt für seine Bargeldaffinität – doch das könnte sich bald grundlegend ändern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat Eckpunkte für eine Kartenzahlungspflicht erarbeitet, die ab 2027 für Handel, Gastronomie und Dienstleister gelten soll. Wer dann noch „Nur Barzahlung“ auf ein Schild klebt, verstößt gegen die geplante Regelung. Bargeld soll dabei weiterhin akzeptiert werden müssen – die Pflicht gilt nur in die andere Richtung.
Was plant das Finanzministerium?
Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums sehen vor, dass Unternehmen künftig mindestens ein digitales Bezahlverfahren anbieten müssen – überall dort, wo Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden. Das Vorhaben wird laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt. Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf sind noch für 2026 geplant; die eigentliche Umsetzung soll dann 2027 greifen.
Offiziell nennt das Ministerium als Ziel die Wahlfreiheit für Verbraucher: Kunden sollen selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen – mit Karte, Smartphone oder Wearable wie einer Smartwatch. Ein dürfte aber auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und sonstige Finanzkriminalität ein wesentlicher Treiber sein. Digitale Zahlungen sind dokumentiert und damit für Finanzbehörden nachvollziehbar – Schwarzgeld lässt sich so deutlich schwerer verbergen.
Wer ist betroffen? Handel, Gastronomie und Dienstleister
Die geplante Pflicht soll flächendeckend gelten: für den stationären Handel, die Gastronomie und den Dienstleistungssektor. Der Döner-Imbiss ist ebenso gemeint wie der Friseursalon, das Restaurant, die Bäckerei oder der Souvenirshop. Welches konkrete digitale Bezahlverfahren angeboten wird, darf jeder Betrieb selbst wählen – Bedingung ist, dass es sich um marktübliche Verfahren handelt. Mindestens ein europäisches System muss dabei akzeptiert werden.
Für mobiles Bezahlen nutzen viele Verbraucher NFC-basierte Dienste wie Apple Pay oder Google Pay. Wer sein iPhone dafür einrichten möchte, findet bei uns eine Anleitung zum NFC beim iPhone aktivieren.
Keine Mindestbeträge mehr – auch der Kaffee geht per Karte
Bislang ist es in Deutschland verbreitet, Kartenzahlung erst ab einem Mindestbetrag von fünf oder zehn Euro zu akzeptieren. Das soll mit dem neuen Gesetz der Vergangenheit angehören. Umsatzgrenzen für Kartenzahlungen sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Wer also auch einen einzelnen Espresso oder ein Brötchen per Karte bezahlen möchte, soll das ohne Diskussion tun dürfen.
Auch Aufschläge, die manche Händler bislang für Kartenzahlungen erhoben haben, sollen laut den Eckpunkten des Ministeriums nicht mehr gestattet sein.
Ausnahmen: Vereine und Wohltätigkeitsorganisationen bleiben draußen
Nicht jede Organisation soll zur Kartenzahlung verpflichtet werden. Nichtkommerzielle Verbände – Wohltätigkeitsorganisationen und Amateur-Sportvereine – sollen von der Pflicht ausgenommen bleiben. Der Losverkauf beim Dorffußball oder der Kuchenstand beim Schulbasar müssen also weiterhin kein Kartenlesegerät anschaffen. Das Finanzministerium will zudem noch prüfen, ob darüber hinaus Härtefallregelungen notwendig sind.
Welche Bezahlverfahren gelten als zulässig?
Die Pläne lassen Betrieben bewusst Spielraum bei der Wahl des Verfahrens. Fest steht: Mindestens ein europäisches, marktübliches Bezahlverfahren muss akzeptiert werden. In der Praxis dürften girocard, Visa und Mastercard ebenso wie digitale Wallets problemlos als geeignete Verfahren gelten. Kostenintensivere internationale Kreditkarten – etwa solche mit Bonusprogrammen, die höhere Interchange-Gebühren verursachen – sind ein bekanntes Spannungsfeld zwischen Händlern und Zahlungsdienstleistern.
Rechtliche Stolpersteine: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel
Das Vorhaben klingt einfach, ist juristisch aber nicht trivial. Euro-Scheine und -Münzen sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel – Händler sind verpflichtet, Bargeld anzunehmen. Für Kartenzahlungen gilt das bislang nicht. Dieses Verhältnis um eine Kartenpflicht zu ergänzen, erfordert eine sorgfältige gesetzliche Grundlage, über die innerhalb der Bundesregierung laut Berichten noch diskutiert wird.
Bereits heute existieren in Deutschland Orte, die ausschließlich Kartenzahlung akzeptieren – etwa Self-Checkout-Kassen im Supermarkt. Das ist erlaubt, wenn es vorab klar kommuniziert wird. Die neue Regelung dreht diese Logik nun um: Händler, die keine Karte annehmen, müssten das künftig aktiv ankündigen – und das nur noch dann, wenn sie zu den Ausnahmen zählen.
Kosten: Ist Kartenzahlung für Händler wirklich teurer?
Eines der häufigsten Gegenargumente lautet, Kartenzahlung koste Händler mehr als Barzahlung. Das stimmt bei isolierter Betrachtung der Transaktionskosten – laut einer Bundesbank-Analyse ist Bargeld für Händler am direktesten günstig. Zieht man jedoch alle Faktoren in die Rechnung ein – Bargeldtransport, Sicherheitsinfrastruktur, Zählaufwand, Überfallrisiko –, ergibt sich ein deutlich vielschichtigeres Bild.
Günstige Anbieter wie SumUp bieten heute Terminals ab rund 40 Euro und Transaktionsgebühren von etwa 1,39 Prozent ohne monatliche Grundgebühr. Für die meisten kleinen Betriebe sind das beherrschbare Kosten – zumal sich die Zahlungsbereitschaft von Kunden durch ein verfügbares Kartenangebot messbar erhöht.
Bezahlverhalten in Deutschland: Bargeld verliert an Boden
Die Bundesbank-Daten zeigen, wohin die Reise geht: Im vergangenen Jahr entfielen bereits 55 Prozent der alltäglichen Transaktionen in Deutschland auf bargeldlose Zahlungen. Die Debitkarte war dabei das am häufigsten genutzte Instrument; das mobile Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch erreichte einen Anteil von zehn Prozent. Bargeld griffen noch rund 45 Prozent der Kunden – besonders ältere Menschen sowie Personen mit niedrigem Einkommen oder weniger digitaler Erfahrung.
Der Wandel im Zahlungsverhalten ist längst im Gang. Das geplante Gesetz würde ihn strukturell absichern – und jene Händler in die Pflicht nehmen, die sich bislang erfolgreich gegen diesen Schritt gesperrt haben.
Fazit: Kartenzahlungspflicht als überfälliger Schritt
Die Kartenzahlungspflicht ab 2027 ist konsequent: In einem Land, in dem mehr als die Hälfte der Transaktionen bereits digital abläuft, schränken Händler, die ausschließlich Bargeld akzeptieren, Verbraucher schlicht ein. Die geplante Regelung schafft einen Mindeststandard, den andere europäische Länder seit Jahren kennen.
Offen bleiben Fragen zur Kontrolle und Durchsetzung: Was passiert, wenn das Kartenlesegerät „mal wieder defekt“ ist? Wie wird mit sehr kleinen oder ländlichen Betrieben umgegangen? Diese Details wird der Gesetzentwurf beantworten müssen. Bis 2027 ist Zeit genug – sie sollte genutzt werden, um eine praxistaugliche Lösung zu schaffen.
