Seit dem 2. August 2026 gilt in der gesamten EU die sogenannte KI-Kennzeichnungspflicht: Chatbots, KI-generierte Bilder, Videos, Audios und bestimmte Texte müssen so gekennzeichnet werden, dass Menschen erkennen, dass hier eine Künstliche Intelligenz am Werk war. Rechtsgrundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Klingt eindeutig – ist es in der Praxis aber nicht immer. Wir erklären dir, wer betroffen ist, was genau gekennzeichnet werden muss, wo die Ausnahmen liegen und wie du eine Kennzeichnung rechtssicher umsetzt.
Das Wichtigste in Kürze (TL;DR)
- Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 AI Act gilt seit dem 2. August 2026.
- Gekennzeichnet werden müssen: KI-Chatbots, KI-generierte oder -bearbeitete Bilder/Videos/Audios (Deepfakes) und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
- Betroffen sind vor allem Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer) von KI-Systemen – rein private, nicht-berufliche Nutzung fällt weitgehend heraus.
- Es gibt Ausnahmen, etwa für reine Bearbeitungshilfen und für redaktionell geprüfte Inhalte.
- Für die technische Markierung KI-generierter Inhalte gilt eine Schonfrist bis Dezember 2026.
- Bei Verstößen drohen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 AI Act?
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist Teil der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), die stufenweise in Kraft tritt. Artikel 50 regelt die Transparenzpflichten – also die Frage, wann Menschen darüber informiert werden müssen, dass sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben.
Das Ziel dahinter ist simpel: Täuschung und Desinformation eindämmen und das Vertrauen in digitale Inhalte stärken. „Mit dem Beginn der Umsetzung machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer KI, die Menschen und Unternehmen verstehen und der sie vertrauen können“, sagte EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen zum Start.
Wichtig: Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jede KI-Nutzung. Artikel 50 zielt auf konkrete Risiko-Szenarien. Wer ChatGPT nutzt, um eine E-Mail zu formulieren, muss das nicht offenlegen. Wer aber einen täuschend echten Deepfake veröffentlicht, sehr wohl.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzregeln gelten seit dem 2. August 2026. Für einen Teil der Pflichten gibt es allerdings Übergangsfristen:
- Technische Markierung: Für generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Schonfrist für die maschinenlesbare Markierung bis Dezember 2026 (Artikel 50 Absatz 2, angepasst durch das sogenannte AI-Omnibus-Paket).
- Alt-Deepfakes: Für Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, gibt es keine rückwirkende Pflicht zur Kennzeichnung – sie wird aber empfohlen.
Was muss gekennzeichnet werden? Die vier Fälle
Die EU unterscheidet vier Konstellationen. Zwei davon betreffen die Anbieter von KI-Systemen (die die Technik bereitstellen), zwei die Betreiber (die die KI einsetzen und Inhalte veröffentlichen).
| Fall | Wer ist verantwortlich? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| Interaktion mit einem KI-System (z. B. Chatbot) | Anbieter | System so gestalten, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen |
| KI-generierte oder -bearbeitete Inhalte (Bild, Video, Audio, Text) | Anbieter | Inhalte maschinenlesbar als „synthetisch“ markieren und erkennbar machen |
| Emotionserkennung & biometrische Kategorisierung | Betreiber | Betroffene Personen über den Einsatz informieren |
| Deepfakes & KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Betreiber | Inhalte klar und deutlich als KI-generiert kennzeichnen |
Was muss ich als Nutzer, Unternehmen oder Creator konkret tun?
Für die meisten in der Praxis relevanten Fälle lässt sich die Pflicht auf drei Bereiche herunterbrechen.
1. Chatbots und KI-Assistenten
Setzt du auf deiner Website oder in deiner App einen KI-Chatbot ein, müssen Nutzer von Anfang an erkennen, dass sie nicht mit einem Menschen schreiben. Ein Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht – die Information muss offen und unmittelbar erfolgen, etwa mit einem klaren „Ich bin ein KI-Assistent“ zu Gesprächsbeginn. Ausgenommen sind Fälle, in denen für jede vernünftig informierte Person offensichtlich ist, dass es sich um eine KI handelt.
2. KI-Bilder, -Videos und Deepfakes
Als Deepfake gilt jeder KI-generierte oder -bearbeitete Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der echten Personen, Orten, Objekten oder Ereignissen so ähnelt, dass er fälschlich für echt gehalten werden könnte. Solche Inhalte müssen klar und wahrnehmbar als KI-generiert gekennzeichnet werden – und zwar unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht besteht.
Gerade hier lohnt ein Blick darauf, wie leistungsfähig moderne KI-Bildwerkzeuge inzwischen sind: von Foto-Sortierung per KI bis zu Systemen, die aus einfachen Skizzen fertige Grafiken machen. Wie schnell das geht, zeigt zum Beispiel Google AutoDraw, das aus groben Zeichnungen saubere Grafiken erzeugt. Und wie KI ganze Bildersammlungen automatisch verschlagwortet, haben wir uns am Beispiel der Foto-Organisation per KI auf dem Synology-NAS angesehen.
3. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Werden KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren – etwa Nachrichten – und wurden diese Texte nicht redaktionell geprüft, müssen sie gekennzeichnet werden. Übernimmt dagegen ein Mensch die inhaltliche Prüfung und Verantwortung, greift eine Ausnahme. Für einen KI-Werbetext oder eine automatisierte Produktbeschreibung gilt die Pflicht in der Regel nicht.
Ausnahmen: Wann du nicht kennzeichnen musst
Nicht jeder KI-Einsatz löst eine Kennzeichnungspflicht aus. Die wichtigsten Ausnahmen:
- Bearbeitungshilfen: Wenn die KI nur unterstützend eingreift – etwa bei Standard-Bildbearbeitung, Rechtschreibkorrektur oder Filtern – und die Eingabedaten nicht wesentlich verändert, entfällt die Markierungspflicht.
- Redaktionelle Kontrolle: KI-Texte, die von einem Menschen geprüft und verantwortet werden, müssen nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
- Private Nutzung: Die Betreiberpflichten richten sich an berufliche bzw. gewerbliche Nutzung. Rein private, nicht-berufliche Anwendung fällt weitgehend heraus.
- Kunst und Satire: Bei erkennbar künstlerischen oder satirischen Werken muss die Kennzeichnung so erfolgen, dass sie die Darstellung nicht beeinträchtigt.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Für die Durchsetzung sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden zuständig, für bestimmte Systeme das KI-Büro (AI Office) der EU sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte. Die Bußgelder sind spürbar:
- bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist;
- bis zu 750.000 Euro für EU-Institutionen;
- eine Verhältnismäßigkeitsregel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Einheitskennzeichnung gibt es nicht – wichtig ist, dass der Hinweis klar, deutlich und wahrnehmbar ist. Die EU stellt aber Hilfsmittel bereit:
- Leitlinien der Kommission zu Artikel 50: Sie klären, wer in den Anwendungsbereich fällt und wie die Pflichten auszulegen sind.
- Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte: ein freiwilliges Instrument (veröffentlicht im Juni 2026), mit dem Anbieter und Betreiber ihre Konformität nachweisen können.
- Offizielle EU-Icons: Die EU hat drei optionale Symbole veröffentlicht, mit denen sich KI-generierte Inhalte kennzeichnen lassen.
In der Praxis genügt für viele Fälle ein sichtbarer Zusatz wie „KI-generiert“ am Bild, im Video oder unter dem Text sowie – bei Anbietern – eine maschinenlesbare Markierung im Datei-Metadatensatz.
Fazit: Transparenz wird Pflicht – mit Auslegungsspielraum
Die KI-Kennzeichnungspflicht bringt seit August 2026 spürbar mehr Transparenz in Chatbots, KI-Bilder und automatisierte Texte. Für Unternehmen und Creator heißt das vor allem: prüfen, wo KI im Spiel ist, und dort klar kennzeichnen, wo Menschen sonst getäuscht werden könnten. Die Grauzonen liegen im Detail – etwa bei der Frage, was „wesentlich verändert“ oder „von öffentlichem Interesse“ genau bedeutet. Wer im Zweifel kennzeichnet, ist auf der sicheren Seite. Die Leitlinien der EU-Kommission und der Code of Practice geben dabei die nötige Orientierung.
Quellen: Europäische Kommission – Quick Facts: Transparency rules for AI systems, EU-Leitlinien zur Transparenz KI-generierter Inhalte
