Kilometersteuer für E-Autos: Großbritannien macht 2028 ernst – Vorbild für Deutschland?

Philipp Briel
Philipp Briel · 3 Min. Lesezeit
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Großbritannien führt ab April 2028 eine Kilometersteuer für E-Autos ein. Reine Elektroautos zahlen dann drei Pence pro gefahrener Meile, Plug-in-Hybride die Hälfte. Damit will der Staat die wegbrechenden Einnahmen aus der Kraftstoffsteuer ausgleichen – und liefert nebenbei eine Blaupause, über die auch in Deutschland diskutiert wird.

Es ist die weltweit erste flächendeckende, fahrleistungsabhängige Abgabe speziell für Elektrofahrzeuge. Der Hintergrund ist rein fiskalischer Natur: Wer keinen Sprit tankt, zahlt auch keine Kraftstoffsteuer. Je mehr E-Autos auf den Straßen fahren, desto größer wird das Loch im Haushalt.

Was die neue Abgabe konkret bedeutet

Das System trägt den Namen Electric Vehicle Excise Duty, kurz eVED. Für batterieelektrische Fahrzeuge werden drei Pence pro Meile fällig, Plug-in-Hybride zahlen 1,5 Pence. Die Abgabe kommt zusätzlich zur regulären Kfz-Steuer (Vehicle Excise Duty) und soll ab 2029/2030 jährlich an die Inflation angepasst werden. Elektrische Transporter und Busse bleiben vorerst außen vor.

Zum Einordnen: Verbrenner-Fahrer steuern über die Kraftstoffsteuer aktuell rund sechs Pence pro Meile bei – E-Autos also weiterhin nur die Hälfte. Günstiger im Unterhalt bleiben Stromer damit trotzdem. Prognosen zufolge könnten sich die britischen Einnahmen aus der Benzinsteuer bis in die 2030er-Jahre halbieren, und genau diese Lücke soll die neue Steuer stopfen.

Erfassung per Selbstauskunft – ohne GPS

Anders als bei einer klassischen Maut setzt die Regierung bewusst nicht auf GPS-Tracking. Fahrzeughalter geben ihren Kilometerstand einmal im Jahr selbst an, und zwar bei der Verlängerung der Kfz-Steuer. Kontrolliert wird der Wert später im Rahmen der Hauptuntersuchung, dem britischen Pendant zum TÜV.

Für ein Land, in dem die Kraftfahrzeugsteuer in heutiger Form seit 1920 existiert, ist das ein Paradigmenwechsel. Kritik gibt es trotzdem: Branchenverbände warnen, dass die Zusatzkosten potenzielle Käufer abschrecken und das ohnehin schwankende Wachstum bei den Neuzulassungen ausbremsen könnten.

Kommt die Kilometersteuer für E-Autos auch nach Deutschland?

Unter Verkehrsexperten wird das britische Modell rege diskutiert. Hierzulande sind reine Elektroautos noch bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit, danach greift eine gewichtsbasierte Besteuerung. Da auch dem deutschen Staat langfristig Milliarden aus der Energiesteuer entgehen, wäre eine kilometerbasierte Abgabe die logische nächste Frage. Bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 12.300 Kilometern im Jahr würde ein identischer Satz E-Autofahrer rund 270 Euro jährlich kosten.

Der Haken liegt in der Umsetzung. Eine flächendeckende Erfassung von Fahrdaten ist in Deutschland politisch heikel und datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Das britische Prinzip aus Selbstauskunft plus Abgleich beim TÜV könnte hier aber als Vorlage dienen – eine Lösung ganz ohne dauerhafte Überwachung. Wie sich die Nachfrage entwickelt, hängt ohnehin an vielen Faktoren; zuletzt hatten die E-Auto-Verkaufszahlen laut KBA einen Tiefpunkt erreicht, während die Bundesregierung neue Förderungen fürs Elektroauto auf den Weg brachte. Zusätzliche Einnahmen lassen sich für E-Fahrer bislang sogar über den THG-Handel generieren.

Fazit: Ein Modell mit Signalwirkung

Die Kilometersteuer für E-Autos in Großbritannien ist mehr als eine nationale Haushaltsmaßnahme – sie zeigt, wie Staaten die Finanzierung der Straßeninfrastruktur im Elektrozeitalter neu denken. Ob Deutschland dem Beispiel folgt, ist offen. Dass die Frage kommt, sobald die Steuerbefreiung 2030 ausläuft, gilt unter Fachleuten aber als wahrscheinlich.

Quellen: gov.uk (eVED), WinFuture, House of Commons Library

Zusammenfassung

  • Großbritannien führt ab April 2028 eine Kilometersteuer für E-Autos ein
  • Reine E-Autos zahlen 3 Pence pro Meile, Plug-in-Hybride 1,5 Pence
  • Die eVED-Abgabe gleicht sinkende Einnahmen aus der Kraftstoffsteuer aus
  • Erfasst wird per jährlicher Selbstauskunft, kontrolliert bei der HU – ohne GPS
  • Für Deutschland wird ein ähnliches Modell nach Auslaufen der Steuerbefreiung 2030 diskutiert