Italienisches Gericht erklärt Netflix-Preiserhöhungen für rechtswidrig – Abonnenten bekommen bis zu 500 Euro zurück

Simon Lüthje
Simon Lüthje · 4 Min. Lesezeit
Netflix-Logo auf einem TV

Netflix steht in Italien vor einem juristischen Scherbenhaufen: Ein Gericht in Rom hat die Preiserhöhungen des Streaming-Riesen von 2017 bis 2024 für rechtswidrig erklärt und den Konzern zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet. Für langjährige Premium-Abonnenten können das bis zu 500 Euro sein – ein klares Signal an die gesamte Streaming-Branche.

Römisches Gericht: Netflix-Klauseln „nichtig und belästigend“

Das Urteil stammt von der 16. Zivilkammer des Tribunale di Roma und trägt das Aktenzeichen 4993/2026. Veröffentlicht wurde es am 1. April 2026. Geklagt hatte die Verbraucherschutzorganisation Movimento Consumatori, die sich gegen die Praxis von Netflix wandte, die Abo-Preise ohne hinreichende vertragliche Begründung einseitig anheben zu können.

Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt: Die entsprechenden Vertragsklauseln, die Netflix von 2017 bis Januar 2024 die Preisanpassung ohne vorher festgelegte, sachliche Gründe erlaubten, wurden als unfair und nichtig eingestuft – ein Verstoß gegen den italienischen Verbraucherschutzkodex. Konkret betroffen sind die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019, 2021 sowie November 2024 für Verträge, die zwischen 2017 und Januar 2024 abgeschlossen wurden.

Wie viel Geld können Abonnenten zurückbekommen?

Die Anwälte Paolo Fiorio und Riccardo Pinna, die Movimento Consumatori in dem Verfahren vertreten haben, beziffern die möglichen Rückerstattungen konkret:

  • Premium-Tarif: Wer seit 2017 durchgehend dabei war, kann rund 500 Euro zurückfordern. Die rechtswidrigen Erhöhungen summierten sich auf etwa 8 Euro pro Monat.
  • Standard-Tarif: Hier stehen rund 250 Euro Rückerstattung im Raum – rund 4 Euro monatlich über den gesamten Zeitraum.

Zusätzlich zur Rückerstattung ordnete das Gericht an, dass Netflix die aktuellen Preise auf das Niveau vor den rechtswidrigen Erhöhungen senken muss. Für den Premium-Tarif hieße das konkret: runter von 19,99 Euro auf 11,99 Euro pro Monat; beim Standard-Tarif von 13,99 Euro auf 9,99 Euro.

Netflix muss Urteil öffentlich bekannt machen – und zahlt Strafe bei Verzögerung

Das Gericht verhängte auch weitreichende Informationspflichten: Netflix Italia muss das Urteil für sechs Monate auf der eigenen Website veröffentlichen und alle betroffenen Abonnenten – auch ehemalige – per E-Mail und per Einschreiben informieren. Darüber hinaus müssen ganzseitige Anzeigen in den Tageszeitungen Corriere della Sera und Il Sole 24 Ore erscheinen.

Kommt Netflix dieser 90-tägigen Frist nicht nach, droht eine tägliche Strafzahlung von 700 Euro. Alessandro Mostaccio, Präsident von Movimento Consumatori, ließ keinen Zweifel daran, dass man im Falle von Untätigkeit eine Sammelklage anstreben würde.

Netflix kündigt Berufung an

Der Streaming-Konzern zeigte sich wenig kooperativ: „Wir werden Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Bei Netflix stehen unsere Abonnenten an erster Stelle. Wir nehmen die Verbraucherrechte sehr ernst und glauben, dass unsere Bedingungen stets im Einklang mit den italienischen Gesetzen und der Praxis standen“, erklärte ein Netflix-Sprecher. Eine Aussetzung des Urteils während des Berufungsverfahrens gilt als wahrscheinlich.

In Italien hat Netflix nach Angaben verschiedener Quellen rund 5,4 Millionen Abonnenten. Sollte ein nennenswerter Teil davon Ansprüche geltend machen, käme auf den Konzern eine erhebliche finanzielle Belastung zu.

Trend in ganz Europa: Deutschland, Spanien und Polen unter Druck

Das Urteil aus Rom ist kein Einzelfall – es reiht sich in eine wachsende europäische Regulierungswelle gegen Streaming-Dienste ein. Laut Euronews haben der deutsche Verbraucherschutzverband vzbv sowie das spanische FACUA bereits ähnliche Klagen gegen Netflix eingereicht. In Polen wirft die zuständige Verbraucherschutzbehörde Netflix ebenfalls rechtswidrige Preiserhöhungen ohne ausreichende Einwilligung vor – dort drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes.

Der gemeinsame Kern: Streaming-Plattformen sollen künftig die ausdrückliche Zustimmung ihrer Nutzer einholen, bevor sie die Preise anheben dürfen – eine automatische Anpassungsklausel reicht nicht mehr aus. In Deutschland haben wir zuletzt über die Netflix-Preiserhöhungen in den USA berichtet, die möglicherweise ein Vorbote für weitere Märkte sind. Einen Überblick zu vergangenen Preisanpassungen hierzulande bietet unser Artikel zu den Netflix-Preiserhöhungen in Deutschland.

Fazit: Wegweisendes Urteil für Netflix-Abonnenten in Europa

Das Urteil des römischen Gerichts ist ein starkes Signal: Netflix-Preiserhöhungen sind nicht automatisch rechtmäßig, nur weil Nutzer 30 Tage vorher informiert wurden und kündigen konnten. Wer als Premium-Abonnent seit 2017 dabei ist, könnte in Italien bis zu 500 Euro zurückbekommen – sofern Netflix die Berufung verliert. Für Verbraucher in Deutschland und anderen EU-Ländern bleibt die Entwicklung genau im Blick zu behalten: Die Klagewellen rollen bereits.