Smart Glasses im Visier: HateAid zeigt Meta, Ray-Ban und deutsche Händler an

Philipp Briel
Philipp Briel · 5 Min. Lesezeit
ray-ban meta smart glasses
Bild: Ray-Ban

Die Menschenrechtsorganisation HateAid hat Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban und vier deutsche Händler erstattet. Der Vorwurf: Die Meta Ray-Ban Smart Glasses verstecken eine Kamera in einer gewöhnlichen Sonnenbrille und verstoßen damit gegen deutsches Datenschutzrecht. Verhandelt wird die Sache jetzt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt.

Kurz zusammengefasst:

HateAid hat am 12. August 2026 Anzeige gegen Meta Platforms Technologies Ireland, Ray-Ban, Oakley sowie die Händler Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt gestellt. Grundlage ist Paragraf 8 des TDDDG, der das Inverkehrbringen getarnter Aufnahmegeräte verbietet. Die Bundesnetzagentur sieht dagegen aktuell keinen Grund für ein Verkaufsverbot, solange die Aufnahme-LED der Brille sichtbar bleibt.

Worum es bei der Anzeige geht

Die Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2 sitzt auf einer der meistverkauften Sonnenbrillenformen der Welt und genau das ist für HateAid das Problem. Wer sie trägt, sieht aus wie jeder andere Sonnenbrillenträger auch, kann aber über die eingebaute Kamera Fotos und bis zu drei Minuten lange Videos in 3K-Auflösung aufnehmen. Dazu kommen fünf Mikrofone und eingebaute Lautsprecher.

Als einziges Warnsignal blinkt eine kleine weiße LED, wenn eine Aufnahme läuft. HateAid hält das für unzureichend: Die Leuchte sei im Alltag leicht zu übersehen, und im Netz kursierten längst Anleitungen und Zubehör, mit denen sich genau dieses Signal überkleben oder umgehen lässt. „Es kann nicht sein, dass Konzerne wie Meta ein weiteres Mal damit davonkommen, das Gesetz zu brechen und sich daran auch noch zu bereichern. Alle, die sich am Verkauf beteiligen, müssen zur Verantwortung gezogen werden,“ betont Josephine Ballon, HateAid-Geschäftsführerin.

Diese Unternehmen wurden angezeigt

Unternehmen Rolle
Meta Platforms Technologies Ireland Hersteller / Software
Ray-Ban, Oakley (EssilorLuxottica) Markenpartner, Brillenfassung
Fielmann Optiker, Vertrieb
Apollo-Optik Optiker, Vertrieb
Mister Spex Optiker, Vertrieb
MediaMarkt Elektronikhändler, Vertrieb

Die rechtliche Grundlage: Paragraf 8 TDDDG

HateAid stützt seine Anzeige auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Paragraf 8 TDDDG untersagt das Herstellen, Bewerben und Verkaufen von Geräten, die speziell dafür gebaut sind, unbemerkt Bild- oder Tonaufnahmen zu machen und dabei ihre eigentliche Funktion zu verschleiern. Wer vorsätzlich dagegen verstößt, riskiert laut Paragraf 27 TDDDG eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. HateAid fordert zusätzlich, dass die mit dem Verkauf erzielten Gewinne eingezogen werden.

Josephine Ballon, Vorständin bei HateAid, bringt es so auf den Punkt: Menschen könnten sich mit diesen Brillen an keinem Ort mehr sicher sein, ohne heimlich gefilmt und im schlimmsten Fall im Netz bloßgestellt zu werden. Konzerne dürften mit einem Rechtsverstoß kein Geld verdienen. Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg verweist zusätzlich auf Metas Marktmacht in den sozialen Medien, die dem Unternehmen erheblichen Einfluss auf digitale Kommunikation verschaffe, während neue Technologien ohne ausreichende Rücksicht auf Privatsphäre auf den Markt kämen.

Bundesnetzagentur: Kein Verbot in Sicht

Ganz so einfach ist die Rechtslage aber nicht. Die Bundesnetzagentur erklärte gegenüber Reuters, Besitz und Verkauf der Brille seien nicht grundsätzlich verboten, solange die Aufnahmefunktion deutlich erkennbar sei. Am 16. August 2026 stellte die Behörde klar, aktuell kein förmliches Verfahren gegen Meta zu führen und die blinkende LED für ein ausreichendes Signal zu halten. Der Markt werde weiter beobachtet, konkrete Verstöße untersuche man derzeit aber nicht.

Das deckt sich nicht ganz mit dem, was Datenschützer seit Monaten anmerken: Eine LED, die man mit einem Stück Klebeband abdecken kann, ist kein technischer Schutz, sondern ein Vertrauensvorschuss an den Träger der Brille. Die ZIT in Frankfurt bestätigte immerhin den Eingang der Anzeige und kündigte an, zunächst zu prüfen, ob genügend Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen vorliegen.

Wie reagieren die Händler?

MediaMarktSaturn erklärte, man nehme die Anzeige ernst und verpflichte Lieferanten vertraglich zur Einhaltung geltender Gesetze. Mister Spex teilte mit, bislang noch nicht offiziell über die Anzeige informiert worden zu sein. Ob und wie Fielmann und Apollo-Optik reagieren, ist bislang nicht bekannt.

Was HateAid stattdessen fordert

Statt eines pauschalen Verbots schlägt HateAid ein Prinzip namens „Safety by Design“ vor. Kameras in Wearables sollen demnach durch eine auffällige, farbliche Kennzeichnung erkennbar sein, die sich nicht einfach entfernen oder überkleben lässt. Aufnahmehinweise sollen manipulationssicher werden, ähnlich wie es bei Dashcams und Bodycams bereits Vorschrift ist. Ein pauschales Verbot fordert die Organisation nicht, wohl aber klare technische Leitplanken, bevor noch mehr Hersteller Kameras in Alltagsgegenstände einbauen.

Was das für Käufer bedeutet

Wer bereits eine Ray-Ban Meta besitzt oder den Kauf plant, muss aktuell nichts befürchten: Verkauf und Besitz bleiben erlaubt, solange die LED beim Aufnehmen aktiv ist und nicht manipuliert wird. Wer die Brille selbst trägt, sollte im Hinterkopf behalten, dass eine überklebte oder deaktivierte Aufnahme-LED je nach Einzelfall selbst rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ob die Anzeige zu einem echten Ermittlungsverfahren führt, hängt jetzt von der Prüfung der Frankfurter Staatsanwaltschaft ab. Bis dahin bleibt es bei einer rechtlichen Grauzone, die vor allem zeigt, wie sehr Gesetzgebung und Kameratechnik in Wearables aktuell auseinanderlaufen.

Wer sich für die Technik hinter den Meta-Brillen interessiert, findet in unserem Artikel zu den Meta Glasses ohne Ray-Ban-Logo weitere Details zu Hardware und Preisen. Einen Vergleich zu einem anderen Ansatz bei smarten Brillen liefert unser Beitrag zu Vue, die reguläre Brille, Headset und Fitnesstracker ersetzen will.

Quellen: HateAid Pressemitteilung