Ein Social-Media-Verbot für Minderjährige in Deutschland stößt auf massive rechtliche Hürden. Das geht aus einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach stehen vor allem das EU-Recht sowie das im Grundgesetz verankerte Elternrecht einer nationalen Regelung entgegen.
Gutachten: EU-Recht hat Vorrang vor nationalen Verboten
Der zentrale Knackpunkt ist der Digital Services Act (DSA), der als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt. Das europäische Recht genieße laut dem 27-seitigen Gutachten „Anwendungsvorrang“ gegenüber nationalen Regelungen. Konkret verweisen die Gutachter auf das sogenannte Herkunftslandprinzip: Plattformen wie TikTok, Meta (Instagram, Facebook), Google (YouTube) und X haben ihren europäischen Hauptsitz überwiegend in Irland. Nationale Sperren oder Zugangsbeschränkungen aus Deutschland hätten daher kaum Wirkung, da die regulatorische Zuständigkeit beim Sitzland des Anbieters liegt.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass letztlich nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) über verbleibende Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten entscheiden könne.
Auch das Grundgesetz steht einem Verbot im Weg
Neben dem EU-Recht identifiziert das Gutachten ein weiteres Hindernis: Artikel 6 des Grundgesetzes garantiert Eltern das vorrangige Recht, über die Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden. Ein staatlich verordnetes Nutzungsverbot würde in dieses Recht eingreifen, da es Eltern die Möglichkeit nehmen würde, eigenständig zu beurteilen, ob und wie stark ihre Kinder soziale Medien nutzen dürfen.
Bundesrats-Initiative: Verbot für unter 14-Jährige geplant
Hintergrund der Debatte ist ein Antrag von Niedersachsen und Thüringen im Bundesrat. Dieser sieht ein vollständiges Nutzungsverbot sozialer Medien für Personen unter 14 Jahren vor. Jugendliche bis 16 sollen die Plattformen nur in einer altersangepassten Version nutzen dürfen. Auch in der CDU und SPD gibt es ähnliche Überlegungen. Die Bundesregierung hat zudem eine Expertenkommission zum Thema „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt, die im Herbst 2026 ihre Ergebnisse vorlegen soll.
Linke: Bestehende Instrumente konsequenter nutzen
Die Linke, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sieht sich in ihrer kritischen Haltung bestätigt. Der medienpolitische Sprecher David Schliesing erklärte, ein Verbot greife zu kurz und schränke Grundrechte junger Menschen ein. Stattdessen müssten bestehende rechtliche Instrumente konsequenter genutzt werden, um Plattformen in die Verantwortung zu nehmen. Ergänzend fordert die Partei einen Ausbau der Medienpädagogik.
Vorbild Australien: Wie ein Verbot in der Praxis aussieht
International sorgt vor allem Australien für Aufmerksamkeit. Dort gilt seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Betroffen sind zehn Plattformen, darunter Instagram, TikTok, Snapchat, Facebook, YouTube, X, Reddit und Twitch. Plattformbetreiber müssen Altersverifizierungen durchführen und riskieren bei Verstößen Bußgelder von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar (rund 28 Millionen Euro). Allerdings zeigt sich bereits, dass viele Jugendliche das Verbot umgehen – etwa mit VPN-Diensten oder den Accounts ihrer Eltern.
In der EU verfolgen auch Frankreich, Österreich, Spanien und Griechenland ähnliche Ansätze. Medienrechtler wie Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung warnen jedoch davor, den australischen Weg in Europa zu kopieren. Der DSA biete mit Artikel 28 bereits einen Rahmen, der Plattformen zu altersgerechten Angeboten verpflichte – ohne ein pauschales Verbot auszusprechen.
Fazit: Social-Media-Verbot für Minderjährige bleibt unwahrscheinlich
Das Gutachten macht deutlich, dass ein nationales Social-Media-Verbot für Minderjährige in Deutschland derzeit rechtlich kaum durchsetzbar ist. Die bestehenden europäischen Regelungen setzen dem nationalen Gesetzgeber enge Grenzen. Stattdessen rücken strengere Auflagen für Plattformbetreiber im Rahmen des DSA sowie die geplante EU-weite Altersverifikation per EUDI-Wallet in den Fokus. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen, wird sich zeigen – die Debatte dürfte uns noch lange begleiten.
