Nachdem vor zwei Wochen Nokia gegen Lenovo eine einstweilige Anordnung vor dem Landgericht München erwirkt hat, darf Lenovo nun endlich wieder seine Computer in Deutschland verkaufen.
Oberlandesgericht anderer Ansicht wie Landgericht
Ende Oktober hatte Nokia mal eben eine einstweilige Anordnung erwirkt. In dieser wurde bestimmt, das alle Produkte von Lenovo mit dem Codec H.264 nicht mehr verkauft werden dürfen. Daraufhin hatte sich Lenovo nun an das Oberlandesgericht (OLG) in München gewendet und das mit Erfolg. Hier hatte der Hersteller einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils gestellt und diesem wurde auch stattgegeben. Das heißt nun für Lenovo, das sie wieder ihre Produkte wie Thinkpads, Notebooks und andere betroffene Hardware in Deutschland verkaufen dürfen. Betroffen von der Entscheidung war lediglich der deutsche Online-Shop des Herstellers. Über die österreichische Seite von Lenovo konnten weiterhin Käufe getätigt werden. Die Begründung des OLG München ist, dass die Entscheidung des Landgerichts wohl in der Berufung nicht aufrechterhalten wird. Glück für Lenovo. Die Aussetzung der Anordnung gilt vorerst bis zum Ende der Berufung. Seit gestern darf Lenovo nun wieder online verkaufen, zumindest vorerst. Auch der Einzelhandel darf nun wieder durch den Hersteller beliefert werden.
Bisher keine Einigung zwischen Nokia und Lenovo
Eine Einigung wegen der Gebühren für das Patent gibt es aber bisher noch nicht. Lenovo fordert, zu guter Recht, faire Bedingungen für die Lizenzgebühr nach den FRAND-Bedingungen. Ob Lenovo der einzige Hersteller bleibt, den die Klage betrifft, ist auch noch nicht klar. Im Grunde kann jeder Hersteller, der zum Standard H.264 kompatible Geräte verkauft, betroffen sein. So soll auch schon der deutsche Automobilkonzern Daimler wegen ähnlicher Patentprobleme betroffen sein.