Bisher müssen Fahrer und Halter von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 20 km/h bei Unfällen nicht haften. Auf dem Verkehrsgerichtstag wurde festgehalten, dass diese Regelung angesichts der Fahrzeugentwicklung nicht mehr zeitgemäß sei.
Regelung nicht mehr zeitgemäß
Derzeit werden Menschen, die etwa einen E-Scooter oder einen langsamen Traktor fahren oder besitzen, gegenüber all jenen, die mit einem Auto, Motorrad oder Motorroller unterwegs sind, bevorteilt: Sie müssen bei Unfällen nur dann haften, wenn eine Teilschuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Wer hingegen mit einem schnellen Fahrzeug unterwegs ist, haftet in deutlich mehr Fällen für entstehende Schäden.
Angesichts der Entwicklung des Verkehrs sei diese Regelung nicht mehr zeitgemäß, wurde auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar festgestellt. Die einmal jährlich stattfindende Versammlung widmet sich dem Verkehrsrecht und debattiert dabei aktuelle Themen. In diesem Jahr standen vor allem Fragen rund um E-Scooter auf der Tagesordnung. Die wendigen Elektroroller, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen, breiten sich vor allem in Großstädten immer weiter aus, sind in immer mehr Unfälle verwickelt – und fahren weniger als 20 km/h, womit sie unter die haftungstechnische Sonderregelung fallen. Schnellere E-Scooter wie der KickScooter GT2 von Segway, der Spitzengeschwindigkeiten von 70 km/h erreicht, existieren zwar, sind in Deutschland aber nicht zugelassen. Neben dem Vorsitzenden des Verkehrsgerichtstags, dem Rechtswissenschaftler Ansgar Staudinger, sprach sich auch der Automobilclub von Deutschland für die Änderung des Haftungsrechts aus.
Mehr Ressourcen für Ordnungsbehörden?
Darüber hinaus wurde eine bessere personelle Ausstattung der Ordnungsbehörden gefordert, um Verkehrsverstöße, die auf E-Scootern begangen werden, besser verfolgen zu können. Auch diese Forderung versteht der Verkehrsgerichtstag als Reaktion auf die zunehmende Relevanz dieser Gefährte im Straßenverkehr. Des Weiteren wurde festgehalten, dass eine Versicherungspflicht für die E-Scooter in Zukunft durchaus denkbar sei.
Radverkehr und Cannabis im Fokus
Auf der Agenda des Verkehrssicherheitstages standen daneben vor allem Fragen zur Sicherheit des Radverkehrs sowie zu Cannabis im Straßenverkehr. In letztgenanntem Bereich wurde eine Erhöhung der THC-Grenzwerte gefordert, die vor allem bei einer möglichen Legalisierung von Cannabis relevant werden könnten.