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Bildungsurlaub nicht verfallen lassen

Per Gesetz haben Arbeitnehmer jedes Jahr Anspruch auf bis zu zehn Tagen mehr Urlaub für Weiterbildungen – doch kaum jemand nutzt sein Recht. Was genau ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub kurz erklärt

In fast allen Bundesländern – ausgenommen Bayern und Sachsen – haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr für Weiterbildungen. Während dieser Zeit läuft das Gehalt weiter, die Kurskosten tragen die Teilnehmer selbst. In manchen Bundesländern lässt sich der Anspruch sogar auf bis zu zehn Tage im Jahr bündeln.

Die Wahl der Weiterbildung ist in der Regel frei, solange das Seminar offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. Das Angebot ist vielfältig und reicht von Sprachkursen und Fachtrainings über politische Bildung oder Klimaschutz bis hin zu Programmen für mentale und körperliche Gesundheit, wie Yoga- oder Stressmanagement. Ziel dieser Seminare ist es, die langfristige Leistungsfähigkeit von Beschäftigten zu erhalten. Bildungsurlaub kann dabei weltweit stattfinden.

Bildungsurlaub beantragen in drei Schritten

Bildungsurlaub zu beantragen ist nicht kompliziert,  es gilt nur diese drei Schritte zu beachten:

  1. Anspruch prüfen: In den meisten Bundesländern stehen Beschäftigten fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten.
  2. Seminar auswählen: Es ist wichtig, ein Seminar zu wählen, das in dem Bundesland, in dem man arbeitet, offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. Bildungsurlaub Angebote finden sich hier.
  3. Antrag einreichen: Den Antrag stellt man schriftlich bei der Personalabteilung. Dazu gehört auch der offizielle Anerkennungsbescheid des Seminars, den man direkt vom Anbieter selbst bekommt. Je nach Bundesland gilt für die Beantragung eine Frist von vier bis neun Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs.

Kann mein Arbeitgebender den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Wenn die Frist eingehalten wurde und das ausgewählte Seminar eine offizielle Anerkennung hat, kann der Antrag auf Bildungsurlaub nur aus wenigen Gründen abgelehnt werden – etwa, wenn dringende betriebliche Belange bestehen (zum Beispiel Projektfristen) oder bereits mehrere Kollegen zeitgleich Urlaub beantragt haben.

Gastautor

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