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Das umgangssprachliche „Recht auf schnelles Internet“, das eine Mindestversorgung der Geschwindigkeit voraussetzt, greift ab sofort. Wenn dein Anschluss die Vorgaben nicht erfüllt, kannst du eine Minderung fordern oder den Vertrag kündigen. Der Prozess ist allerdings aufwändig gestaltet. Recht auf schnelles Internet zum 01.06. in Kraft getreten Die neue Verordnung der Bundesnetzagentur, die eine Mindestversorgung mit … (Weiterlesen...)