Bundespresseamt klagt gegen Datenschutzbeauftragten

Basic Tutorials

Gehört zum Inventar
Das Bundespresseamt hat sich dazu entschieden, die Anordnung, die Facebookseite der Bundesregierung einzustellen, nicht hinzunehmen. Es klagt gegen die Anordnung, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erteilt hat. Kelber: Datenschutz kann nicht eingehalten werden Kelber hat das Bundespresseamt dazu aufgefordert, die Facebookseite der Bundesregierung innerhalb einer vierwöchigen Frist vom Netz zu nehmen. Begründet wird die Anordnung … (Weiterlesen...)
 
Zurück
Oben