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Das Bundespresseamt hat sich dazu entschieden, die Anordnung, die Facebookseite der Bundesregierung einzustellen, nicht hinzunehmen. Es klagt gegen die Anordnung, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erteilt hat. Kelber: Datenschutz kann nicht eingehalten werden Kelber hat das Bundespresseamt dazu aufgefordert, die Facebookseite der Bundesregierung innerhalb einer vierwöchigen Frist vom Netz zu nehmen. Begründet wird die Anordnung … (Weiterlesen...)