Das Bundespresseamt hat sich dazu entschieden, die Anordnung, die Facebookseite der Bundesregierung einzustellen, nicht hinzunehmen. Es klagt gegen die Anordnung, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erteilt hat.
Kelber: Datenschutz kann nicht eingehalten werden
Kelber hat das Bundespresseamt dazu aufgefordert, die Facebookseite der Bundesregierung innerhalb einer vierwöchigen Frist vom Netz zu nehmen. Begründet wird die Anordnung damit, dass Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden – und in der Zusammenarbeit mit Meta auch nicht eingehalten werden können. Kelber verweist diesbezüglich darauf, dass in großem Umfang personenbezogene Daten von Nutzenden verarbeitet und ins Nicht-EU-Ausland transferiert würden, ohne dass diese dem explizit zustimmen würden. Auch ein Verarbeitungsvertrag zwischen der Bundesregierung und Meta, der rechtlich vorgesehen sei, liege nicht vor.
Die Bundesregierung teilt Kelbers Auffassung nicht. Sie verwies darauf, dass ihrer Meinung nach ausschließlich Meta für die Verarbeitung der Daten und damit im Sinne des Datenschutzrechts verantwortlich sei. Aus diesem Grund – und da die Bundesregierung in der Fanpage ein wichtiges Instrument ihrer Öffentlichkeitsarbeit sieht, auf das sie nicht verzichten möchte – wurde der Bescheid nicht hingenommen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln
Das Verwaltungsgericht Köln als zuständige Instanz hat nun die Aufgabe, die rechtliche Situation in der Angelegenheit zu klären. Die Entscheidung dürfte dabei mit Spannung erwartet werden, dass es sich um eine Art Musterverfahren handelt, das in der Folge Rechtssicherheit beim Betrieb von Facebookseiten schaffen könnte. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird die Seite online bleiben. Zurückzuführen ist das darauf, dass das Gesetz bei Bescheiden gegen Behörden keine Möglichkeit der Anordnung eines direkten Vollzugs vorsieht.