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Datenschutzbeauftragter verbietet Facebookauftritt der Bundesregierung

Ein Streit um den Facebookauftritt der Bundesregierung ist eskaliert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Bundesregierung aufgefordert, den Betrieb ihrer Facebookfanpage innerhalb von vier Wochen einzustellen. Er sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar.

Facebook-Präsenz nicht mit Datenschutz vereinbar

In einer Stellungnahme weist Kelber darauf hin, dass er die Bundesregierung bzw. das für den Betrieb ihrer Online-Präsenzen zuständige Bundespresseamt bereits mehrfach darüber informiert habe, dass eine Facebook-Präsenz nicht mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar sei. Kelber dazu: „Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage [sic!] nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich. Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

Aus den genannten Gründen hat Kelber die Bundesregierung nun aufgefordert, den Betrieb ihrer Fanseite innerhalb von vier Wochen einzustellen. Der Seite folgen derzeit mehr als 900.000 Menschen. Die Bundesregierung nutzt sie primär zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit. Neben Informationen zur Regierungsarbeit werden etwa auch Erinnerungen an historisch relevante Ereignisse oder Alltagsinformationen, etwa zu Rettungsdiensten oder ähnlichen Hilfsangeboten, geteilt.

Neben einem Verstoß gegen die DSGVO hat Kelber auch einen Verstoß gegen das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz festgestellt. Beide resultieren daraus, dass keine rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Facebookkonzern Meta besteht. Diese erfolgt jedoch bei Nutzung der Angebote.

Jahrelanger Streit um Betrieb von Social-Media-Präsenzen

Dem jetzigen Beschluss Kelbers ist ein jahrelanger Streit mit der Bundesregierung vorausgegangen. So hatte Kelber bereits 2021 darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Social-Media-Präsenzen nicht gesetzeskonform sei. Das dafür zuständige Bundespresseamt müsse eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Übereinkunft mit Meta treffen. Das erfolgte jedoch bis heute nicht. Lediglich die Abschaltung von Facebook Insights, einer Funktion, mit der ermittelte personenbezogene Daten eingesehen werden können, wurde für die Seiten der Bundesregierung abgeschaltet. Kelber reichte das jedoch nicht aus. Nun hat das Bundespresseamt einen Monat Zeit, um den Beschluss zu akzeptieren oder gegen ihn zu klagen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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