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EU-Datenschutzaussschuss: Facebook verstößt gegen DSGVO

Die Streitigkeiten zwischen der EU und den berühmt berüchtigten US-Tech-Konzernen scheinen nicht abzuebben. Derzeit gibt es wieder jede Menge Frust über den laxen und mutmaßlich rechtswidrigen Umgang von Facebook mit den Daten europäischer Nutzer. Der Vorwurf ist, dass die Meta-Tochter seit Jahren ohne explizite Zustimmung personenbezogene Daten benutzt, um zielgerichtete Werbung zu schalten. Nun soll Irland reagieren.

DSGVO erfordert Zustimmung bei „Profiling“

Facebook ist vor allem dank seiner zahlreichen Werbepartner eine echte Gelddruckmaschine. Grund hierfür ist, dass wohl kaum ein anderes Unternehmen vergleichbar wertvolle Daten aus den verschiedensten Zielgruppen zu bieten hat. Nach passenden Werbepartnern muss die Tochter des Tech-Konzerns Meta folglich nicht lange suchen. Wer passgenau eine ganz bestimmte Zielgruppe ansprechen möchte, geht einfach auf das soziale Netzwerk zu. Während das sogenannte „Profiling“, bei dem von Nutzern per Algorithmus eine Art Steckbrief erstellt wird, in den USA Gang und Gäbe ist, ist es in der EU nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. So benötigt man hierfür eine explizite Einwilligung des betreffenden Nutzers. So sieht es die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor.

Meta Platforms verstößt laut dem Europäischen Datenschutzausschuss gegen eben diese Vorschrift. Dies wurde bei einer Sitzung am Montag, den 05. Dezember 2022, festgelegt. Verwunderlich ist das Ergebnis nicht. Schließlich wertet Facebook derzeit offenbar munter die personenbezogenen Daten seiner Nutzer auch dann für Werbezwecke aus, wenn gar keine Einwilligung vorlag. Umso verwunderlicher ist das Verhalten der Datenschutzbehörde in Irland, die in diesem Fall eigentlich zuständig ist. Obwohl es die DSGVO seit nunmehr vier Jahren gibt, haben die Datenschützer vor Ort noch immer kein Verfahren in die Wege geleitet. Die grüne Insel gilt als Mekka für US-Tech-Konzerne, um das EU-Geschäft mit passenden Serveranlagen möglichst steuergünstig am Laufen zu halten.

Erste Beschwerde bereits vor vier Jahren

Das perfide an der Geschichte ist, dass Facebook seinen offensichtlichen Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO als tolles Feature verkauft. Pünktlich zum Inkrafttreten 2018 änderte das soziale Netzwerk nämlich auch seine Nutzerbestimmungen. Hier pries man die Auswertung der personenbezogenen Daten plötzlich als Bereicherung für die User an. Schließlich bekommt man auf diesem Wege eine passgenaue Werbung angezeigt. Wer den Nutzungsbestimmungen zustimmte, stimmte also auch diesem Punkt zu. Natürlich ging dieser Trick nicht auf und es hagelte schnell Kritik von Datenschutzexperten. So auch von der Datenschutzorganisation Nyob. Gegen das Vorgehen der Meta-Tochter legte die Organisation unter der Leitung von Max Schrems noch im selben Monat der Veröffentlichung der Nutzerbestimmungen Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde ein.

Meta selbst wies jede Anschuldigung von sich und sah sich und Facebook als Heiland an, der nur Gutes für die Nutzer im Sinne hatte. Schließlich sah man sich auf Seiten des sozialen Netzwerks geradezu dazu verpflichtet,  die personenbezogenen Daten auszuwerten. Das sei man seinen Nutzern schuldig, da man den Service in den Nutzerbestimmungen festgeschrieben habe. Meta selbst kennt man bereits für gute Argumentationen. Wirklich reingefallen sind auf diese bislang aber die wenigsten Datenschutzexperten. Anders sieht es bei der irischen Datenschutzbehörde aus. Schließlich unterstützte diese Facebook und ließ das Vorgehen zu. Nun, knapp viereinhalb Jahre später, haben die Datenschutzbehörden der anderen EU-Mitglieder im Datenschutzausschuss endlich ein Machtwort gesprochen und Irland überstimmt. Die DPC, Irlands Datenschutzbehörde, hingegen bleibt weiterhin bei ihrer Meinung.

Fragwürdige Rolle der DPC beim Umgang mit Facebook

Alles in allem steht die irische Datenschutzbehörde in dieser Angelegenheit keinesfalls in einem guten Licht da. Schließlich ist das Verhalten der Behörde in diesem Verfahren in vielerlei Hinsicht fragwürdig. Das beginnt bereits bei der bloßen Streckung. Mit viereinhalb Jahren Dauer hat sich dieses Verfahren in einen echten Geldfresser verwandelt, der gigantische Aktenberge zutage gefördert hat. Dabei müsste die Antwort klipp und klar ausfallen, meint auch Nyob. Doch nicht nur die Dauer sei ein Problem, das es zu hinterfragen gilt. Nyob deckte obendrein auf, dass die irische Datenschutzbehörde wohl versucht habe, die Auslegung der DSGVO auf EU-Ebene zugunsten von Meta abzuändern.

Das lange Warten auf ein Ergebnis

Ob es bei den viereinhalb Jahren Wartezeit für Beschwerdeführer Nyob bleibt, muss man doch bezweifeln. Schließlich soll erst Anfang 2023 veröffentlicht werden, zu welchem Entscheid der Datenschutzausschuss gekommen ist. Aus einem Bericht von Reuters geht allerdings bereits jetzt hervor, dass zwischen irischer Datenschutzbehörde und EU-Datenschutzausschuss ein Dissens herrscht. Während man auf EU-Ebene den Trick mit den Nutzerbestimmungen von Facebook nicht hinnehmen möchte, stimmt die DPC dem Vorgehen des sozialen Netzwerks zu. Da sich die DPC den übrigen EU-Mitgliedern beugen muss, ist es nun offenbar an ihr, eine Strafe zu verhängen. Wie wir es bereits von Meta gewohnt sind, wird der Tech-Konzern diese nicht tatenlos hinnehmen. Stattdessen wird das Unternehmen wohl abermals vor Gericht ziehen. Folglich werden wir noch lange Zeit warten müssen, bis der Öffentlichkeit ein endgültiges Ergebnis verkündet wird. Dann winkt Meta die nächste Milliardenstrafe.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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