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Internet-Videoplattformen wie YouTube und Sharehoster wie uploaded müssen bei Urheberrechtsverletzungen doch haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem neuen Urteil entschieden und passt die Rechtsprechung damit dem aktuell geltenden EU-Recht an. Sharehoster und Videoseiten haften bei Urheberrechtsverstößen Kommt es auf Plattformen wie YouTube oder Sharehosting-Seiten wie uploaded.net zu Verstößen des Urheberrechts, können die … (Weiterlesen...)