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E-Auto-Anbieter, die ein Mietmodell für ihre Batterien anbieten, behalten sich vertraglich teilweise die Möglichkeit der Fernsperrung dieser Batterien vor. Der Bundesgerichtshof wird aller Wahrscheinlichkeit nach bald verkünden, dass derartige Klauseln rechtswidrig sind. Erste Einschätzung ist eindeutig Im konkreten Fall geht es um eine Klage seitens Renault. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank des Autoherstellers, die für … (Weiterlesen...)