Hamburg: Einsatz von Zoom nicht DSGVO-konform

Basic Tutorials

Gehört zum Inventar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz weist die Behörden der Hansestadt darauf hin, dass der Einsatz der beliebten Videokonferenzsoftware nicht mit der DSGVO zu vereinen sei und aus diesem Grund unterlassen werden solle. Übermittlung personenbezogener Daten in die USA Begründet liegt die Einschätzung des Beauftragten für Datenschutz darin, dass die Nutzung der Software mit der Übermittlung … (Weiterlesen...)
 
Zurück
Oben