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Hamburg: Einsatz von Zoom nicht DSGVO-konform

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz weist die Behörden der Hansestadt darauf hin, dass der Einsatz der beliebten Videokonferenzsoftware nicht mit der DSGVO zu vereinen sei und aus diesem Grund unterlassen werden solle.

Übermittlung personenbezogener Daten in die USA

Begründet liegt die Einschätzung des Beauftragten für Datenschutz darin, dass die Nutzung der Software mit der Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzenden in die bzw. in den USA verbunden sei. Bei einer solchen Übermittlung sind nach DSGVO gewisse Datenschutzstandards einzuhalten, die der Datenschutzbeauftragte im Falle von Zoom nicht eingehalten sieht. Seiner Auffassung nach ist mit der Nutzung der Software durch Behörden die Gefahr anlassloser staatlicher Massenüberwachung in den USA verbunden, gegen die keine ausreichenden Schutzmöglichkeiten bestünden.

Als Konsequenz ergeht nun eine offizielle Warnung vor dem Einsatz der Software an die Hamburgische Staatskanzlei. Offenbar hatte der Datenschutzbeauftragte bereits zuvor auf die mit der Nutzung der Software verbundenen Gefahren hingewiesen. Für die Freie Hansestadt Hamburg dürfte diese Einschätzung mit einer Aussetzung der Nutzung des Programms verbunden sein – zumal auch eine ausdrückliche Zustimmung aller beteiligten Personen der Einschätzung des Datenschutzbeuaftragten nicht ausreicht, um die Nutzung rechtskonform zu ermöglichen. Inwieweit die Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer zu ähnlichen Einschätzungen kommen und ähnliche Empfehlungen herausgeben werden, ist bisher nicht bekannt.

DSGVO-Verstoß strittig

Sowohl Zoom als auch die Hamburger Senatskanzlei sind der Meinung, dass Zoom die notwendigen Datenschutzstandards erfüllt. Die Senatskanzlei erwägt deshalb auch eine Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Warnung des Datenschutzbeauftragten. Folgende Statements wurden von Zoom und der Hamburger Senatskanzlei abgegeben:

Zoom ist sehr stolz darauf, mit der Stadt Hamburg und vielen anderen führenden deutschen Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zusammen zu arbeiten. Der Datenschutz und die Sicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer haben für Zoom höchste Priorität und wir nehmen das Vertrauen, das unsere Nutzer in uns setzen, sehr ernst. Zoom verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, Regeln und Vorschriften in den Nutzungsländern einzuhalten, einschließlich der DSGVO.
Zoom stützt sich auf die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs), um die rechtmäßige Übertragung personenbezogener Daten von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu gewährleisten.  Darüber hinaus stellt Zoom ein Muster zur Verfügung, um Kunden bei der Durchführung ihrer eigenen Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß der Schrems II-Entscheidung zu unterstützen.Zoom

Der verstärkte Einsatz von Videokonferenzen – im Zuge der Corona-Pandemie und darüber hinaus – hat zu einer großen Nachfrage nach leistungsfähigen Anwendungen geführt. Die Senatskanzlei bereitet den Einsatz einer weiteren zeitgemäßen Videokonferenz-Lösung vor, um dem stark gestiegenen Bedarf innerhalb der Verwaltung und im Kontakt mit externen Gesprächspartnern gerecht zu werden.
Belange des Datenschutzes erfahren dabei eine besondere Beachtung. In diesem Zusammenhang hat die Senatskanzlei umfangreiche Unterlagen (am 14. April, am 1. und 15. Juli dieses Jahres) an die Datenschutzbehörde übermittelt und eine Vielzahl von Fragen beantwortet. ZOOM stellt durch eine lückenlose Ende-zu-Ende-Verschlüsselung technisch sicher und garantiert vertraglich, dass keine Inhalte einer Videokonferenz – also weder das gesprochene Wort noch Videoaufzeichnungen – durch das Unternehmen abgerufen werden oder in die Hände Dritter gelangen können. Durch technische Voreinstellungen wird jederzeit sichergestellt, dass Datenschutzinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Videokonferenzen gewahrt werden.Hamburger Senatskanzlei

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz weist die Behörden der Hansestadt darauf hin, dass der Einsatz der beliebten Videokonferenzsoftware nicht mit der DSGVO zu vereinen sei und aus diesem Grund unterlassen werden solle. Übermittlung personenbezogener Daten in die USA Begründet liegt die Einschätzung des Beauftragten für Datenschutz darin, dass die Nutzung der Software mit der Übermittlung … (Weiterlesen...)

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