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Google kündigt Berufung gegen DSGVO-Strafe der französischen CNIL an

Ein Sprecher von Google hat, wenige Tage nachdem die französischen Datenschutzbehörde CNIL eine Rekordstrafe von 50 Millionen Euro aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt hat, angekündigt, dass der Konzern in Berufung gegen die Entscheidung gehen wird. Die Entscheidung von Google zwingt nun den Staatsrat in Paris, das oberste französische Verwaltungsgericht, zu entscheiden, ob die Strafe gegen das Unternehmen rechtmäßig ist.

Bei der Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro handelt es sich um die erste größere Strafe, die seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 verhängt wurde. Da die Strafe sich am weltweiten Gesamtumsatz eines Unternehmens orientiert, wäre im Falle von Google eine maximale Strafe von 3,7 Milliarden Euro möglich gewesen.

Mangelnde Informationen der Nutzer

Verhängt wurde die Strafe da Google auch Sicht der Datenschützer der CNIL die Nutzer nicht „klar und verständlich“ über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke informiert hat. Nutzer, die die entsprechenden Informationen suchen, müssen sich dazu erst durch eine Reihe von Dokumenten „kämpfen“, die teilweise durch mehrere Links und Buttons versteckt sind. Außerdem wird die unnötig komplexe Formulierung der Dokumente kritisiert, die Laien nur schwer verstehen können. Unternehmen sind durch die DSGVO dazu verpflichtet, Nutzer transparent und verständlich darüber zu informieren, wie ihre erhobenen Daten genutzt werden.

Google selbst bestreitet diese Vorwürfe. Der Konzern vertritt die Ansicht, dass das verwendete Verfahren für personalisierte Werbung über ein sehr transparentes Verfahren zur Zustimmung der Nutzer bietet. Außerdem erklärte Google, dass die Entscheidung allen Tech-Unternehmen Sorgen machen sollte, da auch andere Unternehmen ähnliche Strafen erwarten können.

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