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Wohnungsgesellschaft muss Strafe wegen Speicherung von Mieterdaten zahlen

Die Berliner Wohnungsgesellschaft „Deutsche Wohnen“ muss eine Strafe wegen „Verstößen gegen den Datenschutz“ zahlen. Das Bußgeld hat eine Höhe von 14,5 Millionen Euro und damit bislang ungekannte Ausmaße.

Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat dies bestätigt. Grundlage der Strafe ist die Datenschutzgrundverordnung, die verletzt worden war. Der Berliner Datenschutzexperte der SPD, Sven Kohlmeier, lobte die Datenschutzbeauftragte für die hervorragende Arbeit.

Die Verstöße kamen durch eine Prüfung ans Licht. Dabei wurde festgestellt, dass Mieterdaten unlöschbar gespeichert werden. Somit ist die Wohnungsgesellschaft dauerhaft in Besitz von Daten gekommen wie Gehaltsbescheinigungen, finanzielle Verhältnisse oder Versicherungsdaten.

Noch nie wurde in Deutschland wegen eines Datenschutzverstoßes ein solch hohes Bußgeld verhängt. Denn die Straftat ist kein Kavaliersdelikt: Die Speicherung und Verarbeitung von Daten dürfen ausschließlich dem Zweck dienen, aufgrund dessen sie erhoben worden sind. So müssen Daten von ehemaligen Mietern gelöscht werden. Zudem wird der „Deutsche Wohnen“ vorgeworfen, sich nicht an den Grundsatz des „Datenschutzes durch Technikgestaltung“ gehalten zu haben.

Die Datenschutzexperten weisen darauf hin, dass besonders durch Cyberangriffe missbräuchliche Zugriffe auf unrechtmäßig gespeicherte Daten an der Tagesordnung sind. Doch auch wenn keine kriminelle Nutzung der Daten nachgewiesen werden kann: der Datenschutz ist auch bei großer Sicherheit der Technik einzuhalten.

Die Verstöße waren bereits 2017 bekannt geworden und das Unternehmen habe Zeit bekommen, diese zu bereinigen. Eine erneute Prüfung hat jedoch ergeben, dass man kaum Maßnahmen ergriffen habe, die Datenvorgaben einzuhalten. Nicht einmal rechtliche Argumente hätte es von der „Deutschen Wohnen“ gegeben, warum sie die Daten speichere.

Dennoch blieb man unter dem rechtlich möglichen Strafmaß von 28 Millionen Euro, da man beim Unternehmen eine Löschung vorbereitet habe, wenn dies auch nicht entsprechend ausreichend war.

Die „Deutsche Wohnen“ argumentiert, dass keine Daten an Dritte gelangt seien. Veränderungen sind eingeleitet worden, um die Datenschutzrichtlinien in Zukunft einzuhalten. Allerdings stand das Unternehmen schon öfter in der Öffentlichkeit, weil „offenbar alles der Rendite untergeordnet“ wird. Die börsennotierte deutsche Wohnungsgesellschaft will den Bußgeldbescheid gerichtlich prüfen lassen. Sie ist im Besitz von 163.000 Wohnungen und 2.600 Gewerbeimmobilien.

Die Datenschutzbeauftragten nehmen den Vorfall zum Anlass und betonen, dass Datenschutzverstöße Konsequenzen haben, und daher nicht mehr als Kavaliersdelikt anzusehen sind. Dies sollten andere Unternehmen als Grund sehen, ihren Umgang mit Daten zu überprüfen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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