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DSGVO-Verstoß – Millionenbußgeld gegen AOK Baden-Württemberg verhängt

Laut einer Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg muss die dortige AOK ein Bußgeld von 1,24 Millionen bezahlen, weil die Krankenkasse gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Im Zeitraum zwischen 2015 und 2019 hat die Krankenkasse im Rahmen verschiedener Gewinnspiele personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben. Diese wurden in mindestens 500 Fällen zu Werbezwecken genutzt, ohne dass die Teilnehmer dieser Verwendungsart zustimmen.

Wie der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink erklärt, wollte die Krankenkasse eigentlich verhindern, dass Daten ohne Zustimmung der Teilnehmer für Werbung genutzt werden. Die dafür vorgesehen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die internen Richtlinien und die Datenschutzschulung konnte den Fehler der AOK Baden-Württemberg jedoch nicht verhindern. Laut Brink wurden außerdem die gesetzlichen Anforderungen nicht voll erfüllt.

Datenschutzniveau der AOK Baden-Württemberg  erhöht

Positiv anzumerken, ist laut der Datenschutzbehörde, dass die Krankenkasse unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Datenschutzverstoßes alle Werbemaßnahmen umgehend eingestellt hat, um die internen Abläufe zu überprüfen. Außerdem wurde das Datenschutzniveau bei den Vertriebstätigkeiten der AOK gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten erhöht, um weitere Verstöße in der Zukunft zu verhindern.

Die Bußgeldbemessung fällt aufgrund der konstruktiven Zusammenarbeit, der bereits erfolgten Änderungen und der hohen Belastung durch die Coronapandemie relativ niedrig aus. Brink erklärt, dass die Bußgelder nicht nur abschreckend wirken sollen, sondern auch verhältnismäßig bleiben müssen. Er betont, dass „die Behörde keine besonders hohen Bußgelder anstrebt, sondern ein besonders gutes und angemessenes Datenschutzniveau erreichen möchte.“  Vorgesehen sind in der DSGVO Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des globalen Umsatzes.

Ein Sprecher der Krankenkasse erklärt, dass die AOK Baden-Württemberg das Bußgeld akzeptieren wird. Die Mittel sollen durch Einsparungen im Verwaltungsbereich erbracht werden. Laut dem AOK-Sprecher „sind Versicherungs- und Versorgungsleistungen davon in keiner Weise betroffen.“

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