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Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das seit Dezember 2021 in Kraft ist, wurde erstmals ein Rechtsanspruch der Bürger auf schnelles Internet verankert. Nun haben die Bundestags-Koalitionsfraktionen bestehend aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP ein Schreiben vorgelegt, der mindestens 15 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download und 5 MBit/s im Upload als verbindliches Minimum festlegt. Neue Mindestgeschwindigkeit: 15 MBit/s Download, 5 MBit/s Upload Jährliche Überprüfung und mögliche Anpassung der Werte Einführung noch in 2024 geplant Verbesserungen auch für ländliche Gebiete erwartet Hintergrund und Details zur Gesetzesänderung Die Einführung des Rechts auf schnelles Internet ist Teil der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im … (Weiterlesen...)