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Gehört zum Inventar
Das im Dezember startende neue Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringt ein „Recht auf schnelles Internet“ mit sich. Doch eine konkrete Angabe, was der Passus „schnell“ letztlich bedeutet, gibt es nicht. Die Verbraucherzentralen sehen in der Gesetzesnovelle einen Placebo-Effekt und fordern mindestens 50 MBis/s für alle. Verbraucherzentralen kritisieren Telekommunikationsgesetz Ab Dezember tritt die Gesetzesnovelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit … (Weiterlesen...)