News

Neues Telekommunikationsgesetz (TKG): Verbraucherzentralen fordern 50 MBit/s

Das im Dezember startende neue Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringt ein „Recht auf schnelles Internet“ mit sich. Doch eine konkrete Angabe, was der Passus „schnell“ letztlich bedeutet, gibt es nicht. Die Verbraucherzentralen sehen in der Gesetzesnovelle einen Placebo-Effekt und fordern mindestens 50 MBis/s für alle.

Verbraucherzentralen kritisieren Telekommunikationsgesetz

Ab Dezember tritt die Gesetzesnovelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit dem Recht auf schnelles Internet in Kraft, die im Frühjahr 2021 beschlossen wurde. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert, dass dabei keine konkrete Mindestbandbreite genannt wird und sieht darin einen Placebo-Effekt, wie VZBV-Vorstand Klaus Müller in einer Stellungnahme sagt:

Das versprochene Recht auf schnelles Internet bleibt ohne angemessene Geschwindigkeit ein politisches Placebo. […] Als Bandbreite sollten anfänglich mindestens 50 Mbit/s festgelegt werden.

Die Bundesnetzagentur, die mit der Ausgestaltung konkreter Vorgaben zum Universaldienst betraut worden ist, müsse nun entsprechend handeln, heißt es weiter.

Dabei sei die Novelle an vielen Stellen zu unkonkret und orientiere sich lediglich an den als Minimum festgelegten Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Das im vorigen Koalitionsvertrag versprochene Recht auf schnelles Internet sei substanziell nicht vorhanden, sagte Müller.

Details zur Breitbandverfügbarkeit

Die Breitbandverfügbarkeit für alle Technologien lag laut Berechnungen des VZBV im Jahr 2020 für 88,5 Prozent der Haushalte bei mindestens 100 MBit/s, für 78,5 Prozent im selben Jahr sogar bei 200 MBit/s und mehr.

Gleichzeitig kamen 2020 den Berechnungen zufolge rund 28,8 Millionen Breitbandanschlüsse mindestens auf eine Geschwindigkeit von nur 21 MBit/s. 18,05 Millionen Anschlüsse hingegen kamen immerhin auf 68 MBit/s.

Die Forderung nach einer Mindestbandbreite im neuen Telekommunikationsgesetzes von 50 MBit/s für den Anfang sei also eine gute Kompromisslösung, um dem damit einhergehenden rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet gerecht zu werden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"