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Arbeitsuchend melden: Das musst du vorher wissen

Wenn das laufende Arbeitsverhältnis zu Ende geht und kein neuer Job in Aussicht ist, wächst bei vielen die Angst vor der Arbeitslosigkeit. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, bietet die Bundesagentur für Arbeit diverse Maßnahmen an, um sich abzusichern. Eine dieser Maßnahmen ist die Arbeitsuchendmeldung. Wir erklären dir in diesem Ratgeber, wie du dich arbeitsuchend melden kannst, welche Fristen es gibt und warum dieser Schritt so wichtig ist.

Arbeitsuchend vs. arbeitslos – gibt es Unterschiede?

Arbeitsuchend und arbeitslos ist nicht dasselbe, auch wenn viele es synonym verwenden. Also ja: Es gibt Unterschiede!

Die Arbeitsuche beginnt üblicherweise ab dem Zeitpunkt, an dem du weißt, dass deine aktuelle Beschäftigung nicht verlängert wird. Obwohl du also faktisch noch eine Arbeit hast, suchst du bereits nach einer neuen Stelle und schreibst Bewerbungen.

Arbeitslos meldest du dich erst, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist und kein neues begonnen wurde. Erst dann kannst du auch Arbeitslosengeld beantragen.

Vereinfacht gesagt: Wenn du arbeitslos bist, bist du automatisch auch arbeitsuchend, aber nicht umgekehrt.

Wann und wie melde ich mich arbeitsuchend?

Laut der Agentur für Arbeit solltest du dich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend melden. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kannst du diese Frist gut einplanen. Frage einfach rechtzeitig bei deinem Vorgesetzten nach, um zu wissen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Bei ordentlichen Kündigungen mit mindestens drei Monaten Kündigungsfrist solltest du dich umgehend arbeitsuchend melden.

Doch was, wenn du erst kurzfristig erfährst, dass deine Beschäftigung endet? In diesem Fall musst du der Agentur binnen drei Werktagen nach Eingang der Kündigung Bescheid geben und dich arbeitsuchend melden.

Verpasst du diese Fristen, kann das zu Sperrzeiten führen und finanzielle Nachteile für dein Arbeitslosengeld bedeuten!

Vorsicht geboten ist auch dann, wenn du deine Kündigung selbst einreichst. Denn in diesem Fall unterliegst du automatisch einer dreimonatigen Sperrfrist bezüglich des Arbeitslosengeldes, selbst wenn du dich rechtzeitig arbeitsuchend meldest.

Bei fristlosen Kündigungen musst du dich innerhalb von drei Werktagen arbeitsuchend melden

Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt über die Arbeitsagentur. Zur Meldung hast du vier Möglichkeiten:

  • Telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei)
  • Persönlich vor Ort
  • Schriftlich
  • Online unter diesem Link

Die Onlinemeldung geht sicherlich am einfachsten und schnellsten. Klicke auf der Webseite auf „Vorgang starten“, um den Meldeprozess zu beginnen. Idealerweise hast du folgende Unterlagen zur Hand, bevor es losgeht:

  • Sozialversicherungsausweis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf
Unter „Vorgang starten“ beginnst du die Arbeitsuchendmeldung (Bundesagentur für Arbeit)

Welche Vorteile hat es, wenn ich mich arbeitsuchend melde?

Durch die Arbeitsuchendmeldung kann dich die Agentur bei deiner weiteren Jobsuche unterstützen und beraten. Unter anderem bekommst du einen Termin für ein Beratungsgespräch, in dem du erzählen kannst, wie du dir deine optimale Arbeitsstelle vorstellst. So können die Mitarbeiter der Arbeitsagentur schon frühzeitig nach passenden Stellenangeboten für dich suchen und dir Tipps zur Bewerbung geben.

Umgekehrt vermeidest du dadurch Nachteile wie zum Beispiel Sperrfristen oder finanzielle Einbußen beim Arbeitslosengeld.

Alle Infos auf einen Blick: Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung (PDF)

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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