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Elektromobilität: Innovationsprämie wird verlängert

Wer sich hierzulande für den Kauf eines E-Autos oder zumindest eines Plug-in-Hybrids entscheidet, erhält vom Staat eine Finanzspritze. Diese als „Innovationsprämie“ bezeichnete Unterstützung wurde nun seitens der neuen Ampelkoalition verlängert. Ein paar Änderungen soll es dann aber doch geben. Allerdings erst ab 2023.

Bis Ende 2022 keine Änderungen

Potentielle Käufer von Autos mit modernem Motor dürfen sich auch weiterhin über den Erhalt einer Kaufprämie freuen. Schließlich steht nun fest, dass man beim Kauf von E-Auto oder Plug-in-Hybrid auch fortan auf die Innovationsprämie des Staates vertrauen kann. Dies soll bis zum Ende 2022 auch unverändert weiterlaufen. Das bedeutet, dass Käufer eines reinen E-Autos maximal 9.000 Euro Förderung vom Staat erhalten. Wer sich für einen Plug-in-Hybrid entscheidet soll bis zu 6.750 Euro erhalten. Gleichsam kündigte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium aber auch mit, dass ab 2023 ein paar Änderungen folgen sollen. Diesbezüglich sagte der neu amtierende Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:

„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“

Damit dürften wohl vor allem Fans von Plug-in-Hybriden ab 2023 auf eine Unterstützung verzichten müssen. Verwunderlich ist das nicht wirklich. Schließlich stehen die Fahrzeuge mit kombiniertem Elektro- und Verbrennermotor schon seit längerem in der Kritik. So seien sie laut Klimaexperten nicht wirklich förderlich, um das Autofahren umweltfreundlicher zu gestalten. Ganz im Gegenteil. Entsprechende Autos verbrauchen bei falscher Nutzung teilweise sogar mehr als herkömmliche Verbrenner. Grund hierfür ist das höhere Gewicht, das aus der integrierten Batterie resultiert. Nutzt man den Akku nämlich nicht, muss dieser als Mehrgewicht vom Verbrenner mitgetragen werden.

Richtlinie kommt Ende des Jahres

Bislang sind das aber alles nur Vermutungen. Schließlich wissen wir lediglich, dass sich die Koalitionäre über eine Fortführung der Innovationsprämie geeignet haben. Ende des Jahres soll dann die entsprechende Richtlinie im Bundesanzeiger erscheinen. Hier werden wir dann detailliert einsehen können, welche Änderungen uns erwarten. Unklar ist auch noch, ob die geplanten Änderungen der ehemaligen Regierung in der neuen Richtlinie Platz finden. Nach allem, was wir bislang wissen, wollte diese eine Förderung noch erweitern. So sollten auch Käufer von elektrischen Kleinstwagen eine Kaufprämie erhalten.

Schwere Zeiten für Plug-in-Hybride

Beim Lesen des Koalitionsvertrags der „Ampel“ wird schnell klar, dass Plug-in-Hybriden keine rosigen Zeiten bevorstehen:

„Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen“

Damit müssten Plug-in-Hybride in ihrer derzeit vorherrschenden Form noch einmal gänzlich überarbeitet werden. Schließlich genügt es laut derzeit noch geltender Richtlinie, wenn ein entsprechendes Fahrzeug eine Mindestreichweite von 60 km vorweisen kann. Ob eine noch größere Batterie zusätzlich zu einem Verbrennermotor aber überhaupt sinnvoll ist, muss man durchaus bezweifeln. Möglicherweise dürfte diese Änderung bereits dafür sorgen, dass die Automobilhersteller vornehmlich auf reine E-Autos setzen werden.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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