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EU-Verordnung macht Assistenzsysteme in Autos zur Pflicht

Mit einer ab sofort in Kraft getretenen EU-Verordnung will die Europäische Union für ein zusätzliches Maß an Verkehrssicherheit sorgen. Künftig müssen alle Neuwagen verschiedene Assistenzsysteme bieten, die spätestens ab dem Jahr 2024 für sämtliche Autos und Fahrzeuge gelten.

EU-Verordnung für Assistenzsysteme in Autos tritt in Kraft

Bereits im Jahr 2019 wurde die entsprechende EU-Verordnung 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen, die am 06. Juli 2022 endlich in Kraft getreten ist. Sie legt fest, dass ab dem Jahr 2024 alle Neuwagen mit zusätzlichen Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein müssen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Konkret regelt die Verordnung, gewohnt sperrig formuliert, „Verwaltungsbestimmungen und technische Anforderungen für die Typgenehmigung aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten mit dem Ziel, das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und um Sicherheit und Umweltfreundlichkeit auf hohem Niveau zu bieten.“

Die Umsetzung erfolgt dabei stufenweise und wird zunächst, ab sofort, für sämtliche neu entwickelten Fahrzeuge, die in der EU zugelassen werden. Ab dem Jahr 2024 darf dann kein Automobilhersteller Fahrzeuge ohne entsprechende Assistenzsysteme mehr verkaufen.

Diese Fahrassistenzsysteme werden zur Pflicht

Die Liste an verpflichtend eingeführten Fahrassistenzsystemen für Neuwagen ist dabei relativ lang. Konkret müssen Unterstützungen verbaut sein, mit denen Autos beispielsweise bei Gefahrensituationen selbstständig bremsen (Notbremsassistent), automatisch die Geschwindigkeit halten (Geschwindigkeitsassistent) oder per Notbremslicht adaptiv andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahrensituationen warnen.

Ärgerlich kann das Ganze werden, wenn wie zuletzt bei Tesla in den USA passiert, Autos plötzlich ohne erkennbaren Grund bremsen. Wichtig für die Verordnung: In vielen Bereichen reicht eine einfache Warnung des jeweiligen Assistenzsystems nicht mehr aus. Diese müssen aktiv eingreifen können.

Auch ein Unfalldatenspeicher, Notfall-Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent und eine Reifendrucküberwachung werden zur Pflicht. Letztere geht sogar noch weiter als die Reifendruck-Kontrollsysteme, die bereits seit 2014 in neu zugelassenen Pkw Pflicht sind.

Bei der neu vorausgesetzten Überwachung informiert das System die Fahrerin oder den Fahrer per Anzeige im Display oder über ein Warnsignal über den aktuellen Reifendruck und etwaige Abweichungen. Diese Verordnung gilt zudem ab sofort endlich auch für Nutzfahrzeuge, LKWs (samt Anhängern) und Busse.

Auch dem Fahren unter Alkoholeinfluss geht man mit einem Fahrassistenzsystem an den Kragen. So müssen in Zukunft alle Neuwagen über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre möglich macht.

Das entsprechende Atem-Prüfgerät ist allerdings nicht Bestandteil der Verordnung. Trotzdem, obwohl umstritten, eine sinnvolle Verpflichtung. Immerhin zählt das Fahren unter Alkoholeinfluss zu den häufigsten Unfallursachen schlechthin.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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