Elektronischer Identitätsnachweis mit Smartphone ab sofort möglich
Der elektronische Identitätsnachweis via Smartphone ist ab sofort möglich. Die Bundesnetzagentur hat das Online-Ausweisen zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren vorläufig anerkannt.
Online-Ausweis ab sofort anerkannt
Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dank dem Bürgerinnen und Bürger sich ihren offiziellen Online-Ausweis direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern können.
Diese Identifizierung ist ab sofort rechtlich abgesichert auch bei staatlichen Diensten durchführbar, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Amtsblatt verraten hat. Dabei gilt es allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Dazu zählt beispielsweise die Nutzung eines technisch dafür geeigneten Mobilgerätes, was vor allem an der eingebetteten Sicherheitsarchitektur liegt. Vor allem Smartphones der Samsung Galaxy S20-Reihe sind aufgrund des Optimos 2.0 Projekts dazu in der Lage. Außerdem benötigt man ein qualifiziertes Sicherheitszertifikat auf Basis der mit dem Personalausweis verknüpften elektronischen Identität (eID).
Die vorläufige Verfügung ist zunächst bis zum 21. Dezember 2023 befristet. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht hinter der Entscheidung und Einführung des elektronischen Identitätsnachweises.
Früher wurde das Ausweisen im Internet durch das Wissen der sechsstelligen Geheimnummer und den Besitz von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitels ermöglicht. Mit der Gesetzesreform ist das Smartphone samt der staatlichen AusweisApp2 zusätzlich dazugekommen.
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